Illegale Klauseln bei Fremdwährungskrediten

THEMENBILD: LOGO DER VOLKSBANKEN AG
THEMENBILD: LOGO DER VOLKSBANKEN AGAPA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Der Oberste Gerichtshof verurteilte zunächst nur eine Volksbank, doch auch andere Institute haben ähnliche Klauseln.

Noch über 160.000 Österreicher haben einen Fremdwährungskredit laufen. Nicht wenige von ihnen sind im Minus. Sie sollten sich jetzt die Bedingungen, die bei der Kreditaufnahme vereinbart wurden, genau ansehen. Denn der Oberste Gerichtshof hat in einem Musterprozess die Volksbank Stockerau wegen 14 illegaler Klauseln verurteilt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Laut VKI-Rechtsexperte Peter Kolba gibt es Hinweise, dass auch Raiffeisenbanken solche Klauseln verwendet haben. Bei den Sparkassen führt der VKI gerade ein Musterverfahren gegen die Sparkasse Bregenz. Dieses hat der VKI in erster Instanz gewonnen. Aus Kostengründen können die Konsumentenschützer nicht den ganzen Bankensektor klagen.

Im Verfahren gegen die Volksbank Stockerau hat der Oberste Gerichtshof unter anderem folgende Klauseln für illegal erklärt: 

  • Ein Überwälzen sämtlicher Kursdifferenzen, Umrechnungs- und Konvertierungskosten auf den Kreditnehmer.
  • Ein Sicherstellungsrecht der Bank für alle, auch künftige Forderungen.
  • Ein Überwälzen erhöhter Refinanzierungskosten auf den Kunden bei sonstiger Zwangskonvertierung.
  • Nachschuss-/Nachbesicherungspflichten des Kreditnehmers bei Wechselkursschwankungen bei sonstiger Zwangskonvertierung und Fälligstellung.
  • Zudem verrechnete die Volksbank ihren Kunden einen Libor-Aufschlag von bis zu einem Prozent, "welcher aufgrund der von der Bank kontaktierten Referenzbanken festgelegt wird". Laut OGH ist das viel zu vage formuliert und verstößt gegen das Transparenzgebot. Für den Kunden bleiben nämlich "die Grundlagen, die Zusammensetzung und die Höhe des Zuschlags zum Zinssatz sowie dessen Entwicklung - ausgenommen die Deckelung mit eine Prozent - völlig im Dunkeln und überdies nicht überprüfbar", heißt es in dem Urteil.

Die Volksbank erklärt, dass sie bereits alle beeinspruchten Klauseln geändert hat.

Wer einen Fremdwährungskredit hat, sollte nachsehen, ob nicht auch ihre Bank zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses solche Klauseln verwendet hat. Vor allem der Passus über die Indexanpassung ist brisant. Denn die Bank ist auf Basis des Urteils verpflichtet, den Kreditnehmern jene Teilbeträge zurückzuzahlen, die auf die Indexanpassung zurückgehen. "Dieser Anspruch auf Schadenersatz verjährt binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger", sagt VKI-Experte Kolba. Die Frist beginne erst jetzt mit Bekanntwerden des Urteils zu laufen.  

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Fremdwaehrungskredite Wenn klagen will
Mein Geld

Fremdwährungskredite: "Wenn man klagen will, dann jetzt"

Geschädigte sollten ihre Ansprüche rasch geltend machen, raten Experten. Wer weiter zuwartet, könnte in die Verjährungsfalle tappen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.