Spar-Razzia: Volksanwaltschaft prüft Spionage-Vorwurf

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Die Bundeswettbewerbsbehörde hat laut Spar bei einer Hausdurchsuchung verbotene Spionage-Software verwendet. Das Oberlandesgericht Wien, das den Befehl zur Razzia ausgestellt hat, weiß nichts davon.

Nach dem gestrigen Schlagabtausch zwischen dem Management des Handelskonzerns Spar und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen des angeblichen Einsatzes von verbotener Spionage-Software bei Hausdurchsuchungen kündigte am Freitag die Volksanwaltschaft an, die Vorwürfe von Amts wegen zu prüfen. Dabei solle festgestellt werden, ob alles rechtens war, sagt Volksanwalt Peter Fichtenbauer.

"Wir werden uns sowohl an das Innenministerium als auch an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Damit soll geklärt werden, ob ein derartiger Auftrag erteilt wurde, und ob der Einsatz der zweifelhaften Software rechtens war", sagte Fichtenbauer. Die Wettbewerbshüter hätten bisher keine Auskunft über den Vorfall geben wollen. Und die Polizei beschränke sich auf die Auskunft, ein "Standard-Tool" eingesetzt zu haben. Zudem solle geklärt werden, ob Schäden am IT-System bei Spar entstanden seien. Grundsätzlich müsse vermieden werden, "dass es zu Handlungsexzessen kommt, die mit der Österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind", so der Volksanwalt.

OLG: "Keine Spionagesoftware"

Beim Oberlandesgericht Wien, dem Verfasser der Durchsuchungsbefehle, gibt man sich überrascht über die Vorwürfe durch Spar. "Über die Methode, wie elektronische Daten gesucht und sichergestellt werden, gibt weder das Gesetz eine Vorgabe noch enthält der Hausdurchsuchungsbefehl dazu nähere Anordnungen, sagt Sprecher Reinhard Hinger im Ö1-Mittagsjournal. Darin stehe ausdrücklich, dass elektronische Kopien sichergestelllt werden sollen.

Auch Datenforensiker Uwe Seiler, kann nichts Bedenkliches an der Hausdurchsuchung und der verwendeten Software erkennen. "osTriage ist nicht geeignet als Spionageprogramm. Es ist kein Trojaner und kein Virus, sondern ein sehr ausgefeiltes und sehr mächtiges Suchprogramm", sagte Sailer zur APA. Er sei in die Hausdurchsuchung nicht involviert gewesen, seinen Informationen zufolge ziehe er aber folgenden Schluss: "Die Hausdurchsuchung ist vollkommen korrekt abgelaufen", erklärte der Experte.

Angebliche Preisabsprachen

Auslöser der jüngsten Auseinandersetzung waren Hausdurchsuchungen am 19. August in Kärnten und Salzburg wegen angeblicher Preisabsprachen des Unternehmens mit seinen Lieferanten. Gestern erhob dann Spar-Vorstand Gerhard Drexel den Vorwurf, dabei sei eine illegale Spionage-Software des FBI eingesetzt worden. Alleine der Austausch von IT-Komponenten bei 25.000 Endgeräten koste eine Million Euro. Der Konzern kündigte eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission, eine Schadenersatzklage gegen die Republik und eine Klage auf Herausgabe des Datensticks an. Strafrechtliche Schritte behalte man sich vor.

"Herr Drexel schaut offenbar zu viel Science-Fiction", kommentierte ein Sprecher der Wettbewerbshüter. "Es hat sich um einen ganz normalen USB-Stick mit Standard-Software gehandelt, den das Bundeskriminalamt bei Hausdurchsuchungen schon Hunderte Male verwendet hat."

(APA)

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