Deutschland schließt Steuerschlupfloch

Nachbarschaftspflege. Finanzminister Molterer (links) und sein Pendant Peer Steinbrück (SPD) beim EU-Finanzministerrat im März.
Nachbarschaftspflege. Finanzminister Molterer (links) und sein Pendant Peer Steinbrück (SPD) beim EU-Finanzministerrat im März.(c) EPA (Olivier Hoslet)
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Erben. Berlin reagiert auf Abschaffung der österreichischen Erbschaftssteuer ab 1. August 2008.

BERLIN/WIEN (go).Ab 1. August 2008 ist das Erben in Österreich steuerfrei: So haben es SPÖ und ÖVP entschieden, nachdem der Verfassungsgerichtshof im vergangenen März die Erbschaftssteuer in ihrer bisherigen Form für gleichheitswidrig erklärt und aufgehoben hatte.

Mit einem halben Jahr Verspätung ist nun dem deutschen Finanzminister aufgefallen, dass dies ein attraktives Schlupfloch für deutsche Staatsbürger öffnet. Denn die Regierung in Berlin denkt nicht daran, das Erben steuerfrei zu machen. Und so kündigt Deutschland mit Jahresende jenes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf, welches seit 1954 regelt, dass deutsche Staatsbürger ihr Erbe in Österreich versteuern können.

Deutsche sollen ab 2008 ihrem Fiskus beim Erben nur dann entgehen können, wenn sie mindestens fünf Jahre im Ausland gelebt und kein Grund- und Betriebsvermögen mehr in Deutschland haben. Das sagte Staatssekretär Axel Nawrath zur „Financial Times Deutschland“ (Dienstagsausgabe). Allerdings soll es eine „Schonfrist“ bis Ende Juli 2008 geben – also bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer. Doppelbesteuerungsabkommen sollen typischerweise vermeiden, dass Menschen oder Firmen in zwei Staaten dieselbe Steuer zweimal zahlen müssen. Fällt eine Steuer in einem der beiden betroffenen Staaten weg, dann gibt es diesen Konflikt nicht mehr.

„Mehr deutsche Projekte als je zuvor“

Allerdings hat die Aufkündigung des Abkommens durch Berlin auch einen pikanten Hintergrund. Seit Jahren stößt es Berlin nämlich übel auf, dass Österreich ziemlich erfolgreich bei der Abwerbung deutscher Firmen ist. Die „Austrian Business Agency“ (ABA), die zum Wirtschaftsministerium gehörende Betriebsansiedelungsagentur, wirbt recht selbstbewusst mit der Senkung der Körperschaftssteuer von 34 auf 25 Prozent sowie der Gruppenbesteuerung (also der Möglichkeit, Verluste im Konzern über Staatsgrenzen gegen Gewinne zu verrechnen und somit die Steuerlast zu mindern).

„Wir hatten im ersten Halbjahr mehr deutsche Projekte als je zuvor“, sagte eine Sprecherin der ABA auf Anfrage der „Presse“. Die ABA hat in diesem Zeitraum 40 deutsche Investoren bei der Ansiedlung beraten – um 18 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Diese Ansiedelungen schaffen 516 Arbeitsplätze und 66 Mio. Euro Investitionen.

Keine Änderung bei Schenkungen

Die Schenkungssteuer wird zwar auch abgeschafft. Für Deutsche hat das aber laut dem Experten für internationales Steuerrecht und Professor an der Wirtschaftsuni Wien, Michael Lang, keine Auswirkung: „Das ist eine Weltanfallsteuer. Auch wenn ein Deutscher in Österreich schenkt, bleibt er der deutschen Schenkungssteuer unterworfen, so er in Deutschland wohnt.“

Der deutsche Fiskus wird aber auch künftig auf die Ehrlichkeit seiner Steuerpflichtigen angewiesen sein. Ohne deren Erklärungen erfährt er nämlich nichts von steuerschonenden Schenkungen im südlichen Ausland. Meinung von Oliver Grimm: Seite 35

JA NICHT DOPPELT BESTEUERN

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollen verhindern, dass man in zwei Staaten dieselbe Steuer doppelt zahlen muss. Für die Erbschaftssteuer hat Österreich DBA mit den USA, Ungarn, Tschechien, Schweiz, Schweden, den Niederlanden, Liechtenstein, Frankreich und Deutschland.

Deutschland kündigt sein Erbschafts-DBA mit Österreich zum Jahresende auf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2007)

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