Nun kommt Hypo-Gesetz light: Kein Beitrag von Kärnten

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Das Hypo-Gesetz, das am Mittwoch präsentiert wird, birgt eine Überraschung. Entgegen ursprünglichen Plänen wird es keinen Zwangsbeitrag Kärntens geben.

Am Mittwoch wird der Ministerrat das mit Spannung erwartete Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria beschließen. Der „Presse am Sonntag" liegen einige Eckdaten bereits vor. Ursprünglich sollte das Gesetz aus drei Teilen bestehen: der Einbringung der Hypo in eine Abbaugesellschaft, Maßnahmen gegen nachrangige Hypo-Gläubiger und einem Beitrag von Kärnten zur Hypo-Sanierung im Volumen von 500 Millionen Euro. Doch der dritte Punkt kann nicht eingehalten werden. Wie Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) der „Presse am Sonntag" erklärte, wird es bis Mittwoch keine Einigung mit Kärnten geben: „Die SPÖ war nicht bereit, einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zuzustimmen, sondern will weiter verhandeln."

Zeitplan muss halten. Um den Zeitplan für den Hypo-Abbau nicht zu gefährden, wird die Causa Kärnten nicht in das Sondergesetz aufgenommen. Sonst wäre die Zeit knapp geworden.

Nur wenn der Ministerrat am Mittwoch zustimmt, kann die Hypo-Abbaugesellschaft plangemäß bis Anfang September umgesetzt werden. Zuletzt häuften sich Gerüchte, dass es wegen der Pattstellung mit Kärnten zu einer Verzögerung kommt. Das hätte bedeutet, dass der Nationalrat mitten in der Sommerpause eine Sondersitzung zur Hypo hätte einberufen müssen. Dann wäre mitten im Sommerloch erneut eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Hypo-Rettung aufgeflammt. „Eine Verschiebung des Hypo-Sondergesetzes kommt für mich nicht infrage", sagt Spindelegger.

Trotzdem gehen die Verhandlungen mit Kärnten weiter. „Ich bin flexibel, was den Zeitrahmen betrifft. Doch bei den 500 Millionen Euro bin ich nicht flexibel. Dieses Volumen ist auch mit dem Koalitionspartner vereinbart, da ist der Bundeskanzler den Österreichern im Wort", sagt Spindelegger. Er, so der Finanzminister, sehe nicht ein, warum Kärnten noch immer 500 Millionen Euro aus dem Hypo-Verkauf an die BayernLB im Zukunftsfonds liegen habe und der Bund die Hauptlast an der Hypo-Sanierung tragen soll.

Auf einen Zeitpunkt über eine mögliche Einigung mit Kärnten will sich Spindelegger nicht festlegen: „Vielleicht sind wir im Sommer so weit, vielleicht später."
Im Sondergesetz soll laut Spindelegger weiters festgehalten werden, dass die Hypo-Abbaugesellschaft nicht direkt dem Finanzministerium unterstellt wird, sondern eine Zwischenholding eingezogen werde: „Die Hypo wird nicht unter der Staatsholding ÖIAG, sondern neben der ÖIAG angesiedelt sein." Am Freitag hat die ÖIAG erklärt, die Hypo sollte zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren nicht in die ÖIAG eingegliedert werden. „Ein Argument, das ich verstehen kann", so der Finanzminister.

Dem Vernehmen nach soll die ÖVP wegen des Streits mit der SPÖ über die Neuausrichtung der ÖIAG über diese Lösung nicht unglücklich sein. Die Hypo verfügt derzeit über eine Bilanzsumme von mehr als 24 Milliarden Euro und wird auf Basis des Sondergesetzes zweigeteilt. 15,6 Milliarden Euro werden in die Abbaugesellschaft ausgelagert. Auch das Italien-Geschäft soll dort angesiedelt werden.

Abbau dauert 20 Jahre. Der Abbauteil ist auf einen langen Zeitraum angelegt. Es dürfte 20 Jahre dauern, bis die letzten Problemkredite und Kreditsicherheiten abgearbeitet sein. Das könnte bis zu vier Milliarden Euro kosten. Daneben gibt es die Tochter in Südosteuropa mit einem Geschäftsvolumen von 8,5 Milliarden Euro. Für diese soll bis Jahresende ein Käufer gefunden werden. Der derzeitige Vorstand und Aufsichtsrat soll nach der Spaltung in beiden Einheiten tätig sein.

Für viel Wirbel wird im Hypo-Gesetz ein anderer Punkt sorgen: Spindelegger fordert einen „substanziellen Beitrag" von den nachrangigen Hypo-Gläubigern, die mit einer Garantie des Landes Kärnten ausgestattet sind. Hier geht es um 900 Millionen Euro. Die Inhaber dieser Anleihen wehren sich, über das Gesetz enteignet zu werden. Sie drohen mit Klagen.

Rein rechtlich braucht Österreich für die Hypo-Abbaugesellschaft die Zustimmung der Bayerischen Landesbank. Dem Vernehmen nach brachten aber die Verhandlungen bislang kein Ergebnis. Sollten die Bayern bis September nicht einlenken, will der Bund den Plan im Alleingang durchsetzen und es auf eine Klage ankommen lassen. Der Rechtsstreit darüber dürfte Jahre dauern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 8. Juni 2014)

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