Hypo: Wie man mit einem Sondergesetz einen Finanzplatz beschädigt

The logo of nationalised lender Hypo Alpe Adria is pictured atop the bank's headquarters in Klagenfurt
The logo of nationalised lender Hypo Alpe Adria is pictured atop the bank's headquarters in Klagenfurt(c) REUTERS
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Dass der Finanzminister bei der Hypo die Anleihegläubiger mitzahlen lassen will, ist gut und richtig. Dass dafür die Kärntner Landeshaftung aufgehoben wird, ist allerdings ein unnötiger Tabubruch mit bösen Folgen.

Die endlose Affäre um die Kärntner Pleitebank Hypo Alpe Adria ist um eine weitere unrühmliche Landmark reicher: Dem Finanzminister ist es gelungen, in sein an sich sinnvolles Hypo-„Sondergesetz“ mit der Aufhebung der Haftungszusagen des Landes Kärnten einen echten Hammer hineinzuschreiben. Dass eine zugesagte Bürgschaft einfach so per Gesetz ausgehebelt wird, ist ein ziemlich einmaliger Vorgang und könnte der Republik noch einige Unannehmlichkeiten bescheren. Wer jetzt noch abgegebene Haftungen eines österreichischen Bundeslandes ernst nimmt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

Entsprechend sind die in- und ausländischen Reaktionen: Standard&Poor's sieht den internationalen Ruf Österreichs in der Finanzwirtschaft gefährdet, das deutsche „Handelsblatt“ sieht Kärnten jetzt als „Synonym für eine finanzpolitische Kaltschnäuzigkeit, die in Europa ihresgleichen sucht“, und der Chef des Instituts für Finanzen, Banken und Versicherungen an der Wiener Wirtschaftsuniversität, Stefan Pichler, verortet Österreich durch diese „Quasi-Enteignung“ der Anleihegläubiger auf dem Weg in „ungarische Verhältnisse“.

Was die ausgehebelte Haftung des Landes Kärnten betrifft, hat der Professor zweifellos recht. Was aber grundsätzlich die Beteiligung der Gläubiger an der Hypo-Sanierung angeht, sind die Kritiker der Sondergesetz-Lösung ordentlich auf dem Holzweg. Pichler beispielsweise meinte gestern in einem Radiointerview, dass Gläubiger mitzahlen sollen, sei „moralisch nicht nachvollziehbar und ökonomisch einfach falsch“. Eine, ganz vorsichtig formuliert, eher seltsame Ansicht für jemanden, der an der Wirtschaftsuniversität eines marktwirtschaftlich orientierten Landes lehrt. Da ist wohl der innere Bankenlobbyist mit dem Herrn Professor durchgegangen.

Hier schlägt die im Finanzbereich eingerissene Vollkasko-Mentalität gänzlich durch. Überall sonst im Wirtschaftsleben ist es nämlich selbstverständlich, dass die Gläubiger das Ausfallsrisiko tragen und dieses nicht, wie im Finanzbereich üblich, völlig unbeteiligten Dritten umgehängt wird. Wer sonst soll denn das Risiko übernehmen als derjenige, der dafür Zinsen kassiert? Niemand wäre auf die Idee gekommen, es beispielsweise bei der Alpine-Pleite als „moralisch nicht nachvollziehbar“ zu bezeichnen, dass die Halter der Unternehmensanleihen um ihr Geld umfallen. Das ist nicht „ökonomisch einfach falsch“, sondern, zumindest in einer Marktwirtschaft, ganz normal.

Zumal wir es im Fall der Hypo-Anleihen ja nicht mit unbedarften kleinen Sparern zu tun haben: Diese Papiere sind von Banken, Fonds und Versicherungen gezeichnet worden. Von professionellen Anlegern also, die hoch bezahlte Spezialisten beschäftigen, die vor jedem Investment die Emissionsprospekte und das Umfeld des Emittenten genau beleuchten und das Risiko abschätzen. Sie mussten wissen, dass Anleihen ein Ausfallsrisiko tragen (steht verpflichtend im Prospekt) und dass die Haftungen des Landes Kärnten mangels Einlösbarkeit rein theoretischer Natur waren. Und der Unsinn von garantierten(!) Nachrang(!)-Anleihen hätte Profis eigentlich auch auffallen können.

Sie haben halt drauf vertraut, dass, wie bisher im Finanzbereich immer üblich, auf jeden Fall der Steuerzahler in Form des Bundes (der nie irgendwelche Garantien übernommen hat) einspringen wird. Das ist diesmal nicht geschehen. Blöd gelaufen, kein Mitleid. Wenn sich Fonds- oder Lebensversicherungskunden dadurch geschädigt fühlen, ist die richtige Beschwerdeadresse ihr Fonds oder ihre Lebensversicherung.

Der wirkliche Knackpunkt ist jetzt die Aufhebung der Garantien. Der richtige Weg wäre gewesen, nicht die Garantie aufzuheben, sondern die Investoren mit ihren Ansprüchen an den Garantiegeber zu verweisen. Die folgenden Prozesse hätte das Land Kärnten allerdings wohl verloren.

Und hier sind wir beim eigentlichen Kern des Problems: Dann wären mangels „Masse“ beim Land erst wieder die Steuerzahler dran gewesen. Die ganze Lösung mit dem Sondergesetz ist zwar aus Sicht des Finanzministers, der wenigstens ein kleines Zeichen für die moralisch und ökonomisch richtige Gläubigerbeteiligung setzen wollte, nachvollziehbar. Aber sie ist, wegen des Eingriffs in die Bürgschaft des Landes Kärnten, rechtlich höchst problematisch und ziemlich unsauber. Man wird sehen, ob das rechtlich überhaupt hält.

Leider zeigt sich immer mehr, dass es nur eine wirklich saubere, marktwirtschaftliche Lösung gegeben hätte: den Konkurs der (für Österreich nicht systemrelevanten) Bank mit anschließender Gebietskörperschaftsinsolvenz des Garantiegebers Kärnten. Dazu hätte man freilich rechtzeitig die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen müssen. Das ist nicht geschehen. Am Ende wird also, mit oder ohne Sondergesetz, doch auf die eine oder andere Art die gesamte Rechnung beim Steuerzahler landen.

E-Mails an:josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2014)

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