Vor Beschluss der Hypo-Sondergesetze macht die Opposition nochmals mobil: Neos und Grüne plädieren weiterhin für eine Insolvenz der Bank. Ein Gutachten liefert dafür neue Argumente.
Wien. Mit den Hypo-Sondergesetzen will die Koalition heute, Dienstag, die rechtlichen Weichen für die Abwicklung der früheren Kärntner Landesbank stellen. Das Gesetz ist wegen der Quasi-Enteignung der Besitzer von nachrangigen Anleihen auch innerhalb der Koalition umstritten – vor allem im ÖVP-Wirtschaftsflügel. Die frühere Finanzministerin Maria Fekter hat erst kürzlich ihr „Bauchweh“ mit dem Gesetz öffentlich bekundet.
Zu einer Revolte gegen die Parteilinie wird es wohl nicht kommen, wohl aber zu heftigen Protesten der Opposition, die statt der jetzt gewählten Lösung einer Abbaugesellschaft lieber eine Insolvenz der Bank gesehen hätte. Neos und Grüne begründeten am Montag nochmals ihren Standpunkt, die Neos mit Hilfe eines Gutachtens des Europarechtlers Stefan Griller von der Universität Salzburg.
Griller ist der Ansicht, Kärnten habe jene Haftungen, die in der von der EU eingeräumten Übergangsfrist von 2003 bis 2007 übernommen wurden, teilweise rechtswidrig übernommen. Und zwar handle es sich dabei um jene völlig neuen Verbindlichkeiten, die mit früheren nichts zu tun gehabt hätten. In welchem Ausmaß davon Beträge auch heute noch wirksam seien, lasse sich nicht genau feststellen, meinte der Europarechtsexperte, es gehe aber „in die Milliarden“.
Neos-Budgetsprecher Rainer Hable meinte, angesichts der vorliegenden Expertise „bricht die Argumentation von SPÖ und ÖVP für die Notverstaatlichung und gegen die Insolvenz endgültig zusammen“. Mit der Einschätzung des Europarechtlers, der sich auch Uni-Professoren wie Heinz Mayer, Walter Obwexer und Robert Rebhahn anschließen würden, gehe „eine juristische Bombe hoch“, und es platze eine politische. Denn bisher seien Kärntens Landeshaftungen das Fundament der Argumentation der Regierung gewesen.
Grüne: „Es ist nie zu spät“
Auch die Grünen lehnen das geplante Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria Bank weiterhin ab und pochen auf eine geordnete Insolvenz mit Gläubigerbeteiligung. Dies wäre das wesentlich bessere Instrument zum Schutz der Steuerzahler, erklärte der stellvertretende Klubchef Werner Kogler am Montag. Es sei „nie zu spät“, „die Welt ist nicht alternativenlos“, fordert Kogler weiterhin eine andere Lösung. Der Grünen-Mandatar spricht von Enteignung und Gleichheitswidrigkeit: „Alle anderen bleiben völlig ungeschoren.“ (APA/red.)
AUF EINEN BLICK
Hypo-Sondergesetze. Per Gesetz werden eine Hypo-Abbaugesellschaft und eine Abbau-Holdinggesellschaft für die Italien-Töchter gegründet. Diese haben keine Banklizenz und sollen das Vermögen der Hypo bestmöglich verwerten. Gleichzeitig wird eine Beteiligung des Alteigentümers Bayern-LB sowie der Zeichner von nachrangigen Anleihen beschlossen. Für diese Anleihen erlischt die Haftung Kärntens per Gesetz. Nicht in den Gesetzen enthalten ist die ebenfalls geplante Beteiligung des Landes Kärnten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2014)