Hypo: „Ja, Frau Fekter, schreien S' nur“

NATIONALRAT: FEKTER
NATIONALRAT: FEKTER(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Debatte zum Abbau der Bank ließ im Nationalrat die Wogen hochgehen – auch bei der Ex-Finanzministerin.

Wien. Ihr Gesicht versteinert sich, immer zorniger werden ihre Zwischenrufe. Fast hält es sie nicht mehr auf ihrem Sessel. Maria Fekter, ihres Zeichens Ex-Finanzministerin, hat Redebedarf bezüglich Hypo Alpe Adria. Als Rednerin nominiert hat die ÖVP ihre nunmehrige Kultursprecherin bei der am Dienstag im Parlament anstehenden Debatte jedoch nicht. Doch Fekter ist nicht zu bremsen: Schließlich verlangt sie eine tatsächliche Berichtigung zu einer Rede von Team-Stronach-Klubchefin Kathrin Nachbaur, die Vorwürfe hinsichtlich des Umgangs mit der Hypo erhoben hat.

Das gibt der Ex-Ministerin laut den Parlamentsregeln die Möglichkeit, ans Rednerpult zu schreiten. Und nur mit Müh und Not bekommt sie der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) wieder davon weg. „Das ist hart an der Grenze einer tatsächlichen Berichtigung“, sagt er. Fekter spricht weiter. „Es tut mir leid, Frau Abgeordnete“, legt Hofer noch einmal nach. Und weist die Ex-Ministerin darauf hin, dass eine kurze Berichtigung nicht in eine Rede ausarten darf.

Doch der Reihe nach: Dass das Hypo-Gesetz für heiße Debatten sorgen würde, scheint schon zu Beginn der Parlamentssitzung klar. Nicht nur, weil die anstehenden Gesetze zum Abbau der Hypo (die Bank wird in eine Gesellschaft überführt, die ihre giftigen Assets in Milliardenhöhe wertschonend abbauen soll) rechtlich heikel sind. Schließlich werden Nachranggläubiger mit Kärntner Haftung einfach kraft Gesetzes einem kompletten Schuldenschnitt unterzogen. Doch auch die Temperatur im Plenum macht an diesem Dienstag Vormittag einigen Mandataren zu schaffen. Der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) liest eine Mitteilung vor, laut der es Probleme mit der Saalkühlung gibt. An der Behebung werde gearbeitet. Das Plenum murrt hörbar.

Richtig zur Sache geht es aber erst, als FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zum Thema Hypo das Wort ergreift. Er spricht von „dubiosen Machenschaften bei der Verstaatlichung ohne Not“. Es handle sich „offenkundig um einen Kriminalfall“. Strache gestikuliert in gewohnter Manier, wird immer wieder laut. Etwa, als Fekter ihre ersten Zwischenrufe einstreut: „Ja, Frau Fekter, schreien S' nur, Sie sind mitverantwortlich“, entgegnet Strache.

Feuerwehrmann und die Brandstifter

Seine Botschaft ist klar: Nicht die Kärntner Freiheitlichen sollen für das Hypo-Desaster verantwortlich sein, sondern die rot-schwarze Regierung. „Man wird aber wieder versuchen, die Schuld auf den 2008 verstorbenen Haider hinzudrücken“, sagt Strache. Worte, die ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka in seiner folgenden Rede klar erwidert. „Diese Kindesweglegung wird Ihnen nicht gelingen“, sagt er in Richtung Strache. Die Fehler seien in Kärnten passiert, fährt der ÖVP-Klubchef fort. „Sie verwechseln den Brandstifter mit der Feuerwehr“, meint Lopatka.

Ähnlich fällt die Argumentationslinie von SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer aus. Ja, es sei unklar, ob das Gesetz vor Gericht halten werde. Aber die gewählte Variante sei unter diesen Umständen noch die beste. „Und die politische Verantwortlichkeit für das Hypo-Desaster liegt bei der FPÖ“, erinnert auch er.

Werner Kogler von den Grünen nimmt eine Mittelposition ein: „Es war ein blau-oranges organisiertes Verbrechen von der Haider-Gang mit ein paar Gangstern“, konstatiert er. Nur die rot-schwarze Regierung habe trotzdem die Pflicht, die Steuerzahler möglichst zu schonen. Dass das nicht so einfach ist, sei klar. „Eigentlich könnte man Sinowatz nachtrauern“, sagt Kogler in Erinnerung an den einstigen SPÖ-Kanzler. Dieser habe wenigstens gesagt, dass „alles sehr kompliziert“ sei. „Das ist mir lieber als der jetzige Bundeskanzler, der aus dem Keller nicht herauskommt und keine Stellung bezieht.“

Das Team Stronach in Form von Kathrin Nachbaur zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Es erscheine „willkürlich“, manche Gläubiger für die Rettung der Bank heranzuziehen und manche nicht. So würden „die Bayern und die Kärntner“ außen vor gelassen (die Bayerische Landesbank hatte die Hypo 2007 vom Land Kärnten gekauft). Dies sollten die Worte sein, die Fekter am meisten erregten und sie zur tatsächlichen Berichtigung antrieben: Das stimme alles nicht, schon 2012 habe man das Eigenkapitalersatz-Gesetz angewandt und eine Rückzahlungssperre an die Bayerische Landesbank veranlasst, betonte sie.

„Wieso sparen wir uns nicht die Polemik und verlagern die Schuldvorwürfe dorthin, wo sie hingehören: in den Untersuchungsausschuss?“, fragte Neos-Budgetsprecher Rainer Hable. Einmal mehr forderte er dessen Einsetzung. Hable verwies auf das von den Neos veröffentlichte Gutachten des Juristen Stefan Griller, laut dem die Landeshaftungen ungültig seien. Die Argumentation der Koalition, warum eine Notverstaatlichung nötig war, breche daher „in sich zusammen“. Eine Insolvenz wäre der bessere Weg gewesen.

Dem widersprach Michael Spindelegger von der Regierungsbank aus: Der ÖVP-Finanzminister betont, dass die Insolvenz der Hypo wegen der dann schlagend werdenden Landeshaftung auch zu einer Insolvenz des Bundeslandes geführt hätte – mit „unabsehbare Folgen“ für die Bevölkerung. Die jetzige Lösung bringe immerhin 1,69 Milliarden Euro Ersparnis für die Steuerzahler.

Eine Zustimmung mit Bauchweh

Auch wenn einige Abgeordnete der Koalition mit der nun gefundenen Hypo-Lösung nicht ganz glücklich sind, wird sie schließlich in einer namentlichen Abstimmung mit 96 zu 76 Stimmen angenommen. Auch Fekter stimmte dafür – obwohl sie, die eine Insolvenz bevorzugt hätte, im Vorfeld von einem „Mordsbauchweh“ gesprochen hatte.

Nachranggläubiger mit Kärntner Landeshaftung werden somit dem Kapitalschnitt unterzogen (890 Millionen Euro), trotz Landeshaftung. Auch die Alteigentümer BayernLB (800 Mio. Euro), Land Kärnten (9,4 Mio. Euro), dessen Landesholding (45,8 Mio. Euro) und die GraWe (9,2 Mio. Euro) haben einen Beitrag zu leisten. Doch ob alle Gesetze zum Hypo-Abbau halten, das muss am Ende der Verfassungsgerichtshof klären.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2014)

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