Eine Klage der Bank gegen frühere Vorstandsmitglieder wegen Kreditausfällen infolge einer Kapitalerhöhung 2004 ist unschlüssig: Dem geltend gemachten Schaden wurden keine Vorteile gegenübergestellt.
Wien. Die Hypo Alpe Adria hat in ihrem Bestreben, einen Teil ihrer Verluste aus den vergangenen Jahren ersetzt zu bekommen, einen Rückschlag erlitten: Der Oberste Gerichtshof hat eine Klage der Bank rechtskräftig abgewiesen, weil ihre Forderung auch in zweiter Instanz „unschlüssig“ geblieben ist, also nicht nachvollziehbar berechnet war. Die Bank wollte von früheren Vorstandsmitgliedern, darunter Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, von Vorzugsaktionären und von ehemaligen Beratern 19,75 Mio. Euro wegen Schäden aus Kreditausfällen.
Ausgangspunkt für die Klage war eine Kapitalerhöhung um 100 Millionen Euro, die im Jahr 2004 bei einer Gesellschaft des Hypo-Konzerns durchgeführt und überwiegend konzernintern finanziert wurde. Nach Angaben der Klägerin hätte die Konzerngesellschaft die Kapitalerhöhung gar nicht benötigt; Motiv sei vielmehr gewesen, in den konsolidierten Konzernergebnissen eine höhere Eigenmittelquote auszuweisen, um das Geschäft ausweiten zu können. Die Eigenmittel aus der Kapitalerhöhung seien aber in Wahrheit wirtschaftlich gar nicht zur Verfügung gestanden; die Bank habe damit Kreditgeschäfte gemacht, die sie bei einer gesetzmäßigen Darstellung der Eigenmittel nicht hätte abschließen dürfen.
Mit dieser Begründung verlangte die Bank nicht bloß Schadenersatz wegen Kreditausfällen, sondern auch 17 Mio. Euro an Dividendenschäden als Folge der Ausgabe von Vorzugsaktien – und die Feststellung des Gerichts, dass die Beklagten für alle künftigen Schäden aus der Kapitalerhöhung haften würden. Das nun vorliegende OGH-Urteil (6 Ob 108/13w) betrifft aber ausschließlich die Kreditausfälle. Detail am Rande: Das Verfahren gegen Kulterer ist wegen dessen Privatkonkurs unterbrochen.
Überhaupt kein Vorteil?
Wie hoch der Schaden aus den Kreditausfällen ist, hat die klagende Bank aber nach übereinstimmender Einschätzung aller drei Instanzen nicht schlüssig dargelegt: Sie machte nämlich den Gesamtschaden aus den vermehrten Kreditvergaben geltend, ohne jegliche Vorteile gegenzurechnen, die sich aus dem zusätzlichen Geschäft ergeben haben mögen: „Dass diese Kredite bzw. die daraus erlösten Zinsen überhaupt keinen Vorteil für die Klägerin dargestellt haben bzw. überhaupt keinen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der Klägerin gehabt haben, hat die Klägerin nicht konkret dargelegt“, heißt es in dem Urteil.
Die Hypo stützte sich in ihrer Revision auch auf die mittlerweile rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung von vier der nun zivilrechtlich Geklagten. Kulterer und Co. wurden im Vorjahr wegen Untreue verurteilt, weil sie 2004 mit dem Verkauf von 55.000 Vorzugsaktien ihre Befugnisse missbraucht hatten. Der nun geltend gemachte Schaden wegen des ausgeweiteten Kreditvolumens hat damit aber nichts zu tun. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2014)