Initiativantrag: Preisbindung bald auch für E-Books

Benedikt Kommenda
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Die Koalition will mit der FPÖ die Buchpreisbindung erweitern, um heimische Autoren und Verlage zu schützen. Experten warnen vor EU-Problemen.

Wien. Zumindest theoretisch könnte ein freier Wettbewerb zwischen Anbietern von E-Books deren Preise massiv nach unten drücken: Zusätzliche Exemplare verursachen, anders als bei gedruckten Büchern, keine zusätzlichen Kosten. Geht es nach dem Willen der Koalition und der FPÖ, soll der Preiswettbewerb aber verhindert werden: Das sieht ein Initiativantrag der drei Fraktionen im Nationalrat vor.

Das Buchpreisbindungsgesetz, das Rabatte nur bis fünf Prozent erlaubt, soll also auch für E-Books gelten. Ein E-Book ist laut Gesetzesantrag „ein digital abrufbarer und speicherbarer Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte, wie insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones lesbar gemacht wird“. Experten halten die Ausdehnung der Preisbindung für EU-rechtlich problematisch. Zwar hat der EU-Gerichtshof die Festschreibung von Endverkaufspreisen für gedruckte Bücher ausdrücklich für zulässig erklärt, obwohl sie dem freien Warenverkehr widerspricht. Begründung: Damit werde das Kulturgut Buch samt Verlags- und Buchhandelswesen geschützt.

Fraglich ist aber, ob sich diese Argumente so ohne Weiteres auf die wesentlich einfacheren Produktions- und Vertriebswege von – möglicherweise auch ausschließlich – digitalen Büchern übertragen lassen. „Hier ein Kartell vorzusehen, wird sich nicht rechtfertigen lassen“, meint der Anwalt und IT-Recht-Spezialist Lukas Feiler (Baker & McKenzie): „Den ganzen digitalen Bereich zu erfassen, der durch sehr viel Innovation und neue Geschäftsmodelle gekennzeichnet ist, stößt auf erhebliche Begründungshürden.“

Schutz vor Online-Giganten

ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter, Vizevorsitzende im Kulturausschuss, sagt zur „Presse“, dass die Novelle nichts anderes sei als eine Anpassung an den technischen Fortschritt. Die sei höchst an der Zeit, rechne der Handel doch im heurigen Weihnachtsgeschäft mit einer zweistelligen Zuwachsrate bei E-Books. Fekter spricht ausdrücklich vom Schutz der kleineren österreichischen Buchhändler und Verlage – und meint damit wohl auch den Schutz vor großen internationalen Onlinehändlern, die mitunter erheblichen Druck auf ihre Lieferanten ausüben. Auch im Büro von Kulturminister Josef Ostermayer, dem die Novelle ebenfalls ein großes Anliegen ist, wird bestätigt, dass heimische Autoren und Verlage geschützt werden sollen.

Bemerkenswert ist, dass die Novelle zwar die Preisregelung ermöglichen soll, aber nicht auch klarstellt, worin genau die Leistung beim Verkauf von E-Books besteht: Können und dürfen sie wie „echte“ Bücher kopiert, verschenkt, verkauft, verliehen werden? Fekter zufolge sollen solche Fragen im Rahmen einer größeren Urheberrechtsreform diskutiert werden. Die soll für Rechtssicherheit aber nicht nur bei den Kunden, sondern auch den Künstlern sorgen. Die viel diskutierte Festplattenabgabe baut für Fekter übrigens auf einer überholten Technologie auf.

Rabattaktion wird abgestellt

Sehr wohl wollen die Abgeordneten auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs reagieren, die im Interesse der EU-Warenverkehrsfreiheit der Buchpreisbindung zuwiderlief. Der OGH hatte vor einem Jahr entschieden, dass Thalia mithilfe eines deutschen Partners für den Versandhandel von Büchern mit Rabattgutscheinen im Wert von 25 Prozent werben durfte. Gestützt wurde diese Erlaubnis darauf, dass der elektronische Fernabsatz ausdrücklich vom Gesetz über die Buchpreisbindung ausgenommen war. Dieser Argumentation wird mit der geplanten Novelle der Boden entzogen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2014)

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