Österreich öffnet die Grenzen für Rauchfangkehrer

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Bei den Rauchfangkehrern gib es einen Schritt in Richtung Liberalisierung. Anlass für die Lockerung war ein drohendes EU-Verfahren.

Künftig können sich auch Österreicher den Rauchfangkehrer aussuchen, der ihren Schornstein kehrt oder die Abgasmessung durchführt. Denn der Nationalrat hat am Donnerstag eine teilweise Liberalisierung dieses Gewerbes beschlossen. Nur für sicherheitsrelevante Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag bleibt der Gebietsschutz bestehen. Anlass für die Novelle der Gewerbeordnung war ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren. Da es sich bei den Rauchfangkehrern aber um eine "sensible Angelegenheit" handle, seien aber sicherheitsrelevante Regelungen beibehalten worden, unterstrich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP).

Die Novelle sieht vor, dass künftig zwischen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag (z.B. feuerpolizeiliche Überprüfungen) und sonstigen Tätigkeiten der Rauchfangkehrer unterschieden wird. Für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten bleiben Niederlassungspflicht, Beschränkung auf Kehrgebiete und Bedarfsprüfung bestehen. Rauchfangkehrer, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten durchführen, sollen zur eindeutigen Unterscheidbarkeit für Konsumenten die Bezeichnung "öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer" führen dürfen.

Mehr Wettbewerb durch ausländische Konkurrenz

Für die übrigen Tätigkeiten wie wartungsbedingtes Kehren oder Abgasmessungen fällt der Gebietsschutz weg. Dadurch können künftig sowohl grenzüberschreitende Dienstleister als auch Unternehmer mit einem Standort in Österreich diese Tätigkeiten leichter erbringen, heißt es aus dem für die Gewerbeordnung zuständigen Wirtschaftsministerium. Die in Zukunft größere Anzahl an potenziellen Anbietern soll den Konsumenten eine größere Auswahlmöglichkeit bieten und dadurch den Wettbewerb ankurbeln.

Zugestimmt haben der Novelle nur die Regierungsparteien. Die Opposition war aus unterschiedlichen Gründen dagegen. So fürchtet FPÖ-Abgeordneter Christian Höbart, dass Konkurrenz aus dem Osten und Südosten nach Österreich hereinströmen" werde. Überhaupt hätte man ruhig erst die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes abwarten können. Dem Grünen Matthias Köchl ging die Novelle zu wenig weit. Er kritisierte, dass in der Gewerbeordnung "alles bis ins Letzte Detail geregelt" werde.

Ob mit der Novelle alle Bedenken der Höchstrichter ausgeräumt sind, ist unklar. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hatte im Vorjahr die Frage, ob der Gebietsschutz der Rauchfangkehrer zulässig ist, den EU-Richtern in Luxemburg vorgelegt.

(APA)

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