Kündigung: Bausparsumme entscheidet

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Ist die Vertragssumme erreicht, könnte Kündigung rechtens sein, so die AK.

Wien. Es handelt sich zwar nur um einige Tausend der in Summe 4,9 Millionen heimischen Bausparverträge. Aber für die Bausparkassen sind sie ein großes Ärgernis: Jene Bausparverträge, die vor 1999 abgeschlossen wurden. Denn während seither die Verträge mit variablen Zinsen versehen werden, gab es zuvor noch Fixzinsen mit teils weit über zwei Prozent pro Jahr.

Die Wüstenrot-Bausparkasse reagierte damit, dass sie seit 2013 zu mehreren Anlässen bei Verträgen einfach die Zinsen auf das aktuelle Niveau kürzte. Die Arbeiterkammer (AK) strengte daher einen Musterprozess an, den der OGH wie berichtet im März im Sinne der Konsumentenschützer entschied. Sowohl die Zinssenkung als auch Kündigungen bei Widerspruch seien unrechtmäßig, so die AK-Juristen damals.

Weitere Kündigungen geplant

Nichtsdestoweniger kündigt Wüstenrot nach wie vor alte Bausparverträge, wenn gegen Zinskürzungen Widerspruch erhoben wird. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die „allgemeinen Rechtsgrundsätze des Zivilrechts über außerordentliche Kündigungen“, wie ein Schreiben an einen Kunden zeigt, das der „Presse“ vorliegt. Wüstenrot-Chefin Susanne Riess kündigte jüngst auch an, dass es weitere Kündigungen geben wird. Die weit über dem Marktniveau liegende Verzinsung der Altverträge stelle eine unzumutbare Belastung dar, die zulasten der anderen Sparer gehe.

Laut AK-Jurist Robert Panowitz ist die Rechtmäßigkeit der Kündigungen nicht abschließend geklärt. Entscheidend dürfte aber sein, ob das angesparte Geld bereits die Vertragssumme erreicht hat. Dies ist der Gesamtbetrag von Ansparsumme und möglichem Bausparkredit, der individuell in jedem Vertrag festgelegt wird.

Kein Sparer sei verpflichtet, sofort nach Ablauf der sechsjährigen Ansparzeit den Bausparkredit aufzunehmen, so Panowitz. Allerdings sei es fraglich, ob der Zweck des Bausparvertrages noch erfüllt sei, wenn das Sparvolumen bereits höher ist als jener Betrag, der eigentlich per Kredit hätte erreicht werden sollen. Die AK will diese Frage eventuell durch weitere Musterprozesse klären lassen. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2016)

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