Aktienaffäre: War es Betrug?

TELEKOM-PROZESS UM KURSMANIPULATION: TRIMMEL / COLOMBO / FISCHER
TELEKOM-PROZESS UM KURSMANIPULATION: TRIMMEL / COLOMBO / FISCHER(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Die 2004 erfolgte Manipulation der Telekom-Aktie wird erneut gerichtlich geprüft. Rudolf Fischer gilt mittlerweile als Prozessveteran.

Wien. Rudolf Fischer kennt die Gerichtssäle des Straflandesgerichts Wien mittlerweile ganz gut. Nicht nur für ihn, auch für Beobachter von Strafprozessen, die das Etikett „Telekom“ tragen, gab es am Dienstag ein Déjà-vu. Das Gefühl, die aktuelle Situation schon einmal erlebt zu haben, war auch völlig zutreffend. Weil der OGH die Verurteilungen zur Aktienaffäre der Telekom Austria (TA) aufgehoben und eine Prüfung in Richtung Betrug (nicht Untreue) gefordert hatte, standen die Proponenten erneut vor Gericht.

Angeklagt waren also wieder Fischer (62), einst TA-Festnetz-Chef, Ex-Finanzchef Stefano Colombo (55), Ex-Prokurist Josef Trimmel (58) und der Broker Johann Wanovits (57). Bis auf Trimmel, der sich teilschuldig bekannte, wiesen die Beschuldigten die Vorwürfe zurück. Diese lauten sinngemäß: Beeinflussung des Kurses der Telekom-Aktie.

Die bereits zwölf Jahre zurückliegende Affäre (ein Zeitraum, der die Erinnerung aller Beteiligten auf eine harte Probe stellt) rankt sich um das damalige Vorhaben der TA, ihre Manager, knapp hundert Personen, in den Genuss von Bonuszahlungen zu bringen. Fast zehn Millionen Euro wurden ausbezahlt. Fischer bekam knapp 200.000 Euro. Bedingung war: Der Aktienkurs musste an einem bestimmten Tag einen bestimmten Wert erreichen. Hier half Broker Wanovits. Aber, so betont nun die Verteidigung: Die kunstvolle Anhebung des Kurses war nur eine erforderliche Korrektur, nachdem es zuvor einen feindlichen Angriff auf die Aktie gegeben habe. Notwehr sozusagen. Der Angriff sei via Deutsche Bank erfolgt. Fischer ergänzte: Selbst wenn die „Kurskorrektur“ nicht geholfen hätte, hätte der Vorstand wohl ein anderes Bonusprogramm beschlossen. Und die Verteidigung fügte an, dass der TA kein Schaden entstanden sei, die Boni seien ohnedies zurückgezahlt worden.

Andere Fälle, andere Urteile

Im Dezember war Fischer gemeinsam mit dem ÖVP-nahen Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly in der Causa Blaulicht-Funk wegen Untreue zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Diese Strafe ist nicht rechtskräftig. Davor wurde jedoch ein früherer Schuldspruch für Fischer (drei Jahre teilbedingte Haft wegen einer verdeckten 600.000-Euro-Parteispende der Telekom zugunsten der Haider-FPÖ) vom OGH bestätigt. Der Aktien-Prozess geht am Donnerstag weiter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2016)

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