Der Grund sollen Absprachen bei nicht-alkoholischen Getränken, Mehl und Convenience-Produkten sein. Die Wettbewerbsbehörde und Spar einigten sich auf ein Settlement.
Wegen vertikaler Preisabsprachen hat der Handelskonzern Spar schon vorigen Herbst eine Rekordstrafe von 30 Millionen Euro gezahlt. Nun kommen weitere 10,21 Mio. Euro dazu, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit - und zwar für Preisabsprachen bei weiteren Produktgruppen. Es handelt sich um ein Settlement. "Die Entscheidung des Kartellgerichts entspricht dem Antrag der BWB, wobei die Spar den Sachverhalt zuvor außer Streit stellte und keine der beteiligten Verfahrensparteien ein Rechtsmittel erhob." Die Entscheidung ist rechtskräftig.
In der Zeit von 2011 bis 2015 hat die BWB Preisabstimmungen von Juli 2002 bis Dezember 2013 untersucht. Nun wurden noch offene Bußgeldanträge für verschiedene Produktgruppen zum Abschluss gebracht. Dabei handelt es sich noch um nicht-alkoholische Getränke, Preisabstimmungen mit Brauereien, um Mehl und um Convenience-Produkte. Das Verhalten bezog sich im genannten Zeitraum nicht durchgehend auf sämtliche Produktbereiche, so die Behörde.
Endverkaufspreise abgestimmt
Heute hieß es zur Strafe für Spar von der BWB, dass im Rahmen vertikaler Preisabstimmungsmaßnahmen mit Lieferanten Endverkaufspreise (sowohl Kurant- als auch Aktionspreise) abgestimmt wurden. Bei der Berechnung der aktuellen Geldbuße wurden die Wertungen des Kartellobergerichts im Fall 16 Ok 2/15b (Produktbereich Molkereiprodukte) herangezogen. Mildernd wirkten sich die einvernehmliche Verfahrensbeendigung und die Kooperation bei der Aufklärung der wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen aus.
"Spar stellte freiwillig umfangreiche Daten über den gesamten Untersuchungszeitraum zur Verfügung", so Spar. Das Unternehmen habe das Verfahren zum Anlass genommen, ein Compliance-System zu entwickeln und dieses bereits auch implementiert, heißt es vom Lebensmittelhändler. "Den Spar-Sortimentsmanagern stehen klare, praxisorientierte Handlungsanweisungen und ausführliche Schulungsunterlagen, die aus echten Geschäftsfällen zusammengestellt wurden, zur Verfügung."
AK erinnert an geplante Zweckwidmung
Die Arbeiterkammer (AK) und der SPÖ-nahe Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) haben in Reaktion auf die neue Millionen-Geldbuße einmal mehr die zumindest teilweise Zweckwidmung der Strafgelder für den Konsumentenschutz gefordert. Das Regierungsprogramm sieht das auch vor, wird erinnert. Derzeit fließen die Summen ins allgemeine Budget.
"Die Regierung muss endlich die im Regierungsprogramm vorgegebene Zweckwidmung umsetzen", so AK-Direktor Christoph Klein am Freitag in einer Aussendung. Vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) hieß es auf APA-Anfrage, man würde es begrüßen, wenn die Zweckwidmung umgesetzt würde.
"Wir wurden erneut in unserer Kritik am Österreich-Aufschlag im Lebensmitteleinzelhandel bestätigt", so Klein weiter. "Die Konsumenten haben über Jahre draufgezahlt." Von der jetzigen Geldstrafe gegen Spar in Höhe von 10,21 Mio. Euro müsse bereits "ein Teil dem Konsumentenschutz zufließen". Schließlich würden die Konsumenten den Schaden der Preisabsprachen tragen, so der AK-Direktor.
(APA)