Die Corporate-Governance-Kommission fordert ethisch saubere Manager und nimmt Vorstandschefs künftig stärker in die Pflicht.
Frankfurt. Der deutsche Corporate-Governance-Kodex verpflichtet die Manager in der neuen Präambel ausdrücklich auf die ethischen Grundsätze ihres Handelns. "Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern fragen darüber hinaus nach der Legitimität von Verhalten und von Entscheidungen", heißt es in der Neufassung, die 2017 in Kraft treten soll. Die Corporate-Governance-Kommission ziehe damit unter anderem die Konsequenz aus dem Fehlverhalten der Banker in der Finanzkrise, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der ehemalige Daimler -Finanzchef Manfred Gentz, am Mittwoch.
"Durch die Finanzkrise ist ins Bewusstsein gekommen, dass bei manchen Führungskräften der Orientierungspunkt abhanden gekommen ist", sagte Gentz. Die Manager müssten wieder dafür sensibilisiert werden, was richtig und falsch ist. Nach den jüngsten Skandalen etwa bei Volkswagen sei die Diskussion in dem Gremium intensiviert worden. Die Kommission, die vom Bundesjustizminister eingesetzt wird, habe sich nach langer Diskussion entschieden, den "ehrbaren Kaufmann" wieder ausdrücklich zum Leitbild zu erklären. Ausdrücklich gefordert wird von den Unternehmen nun ein System, mit dem Mitarbeiter und Externe ("Whistleblower") Verfehlungen melden können, ohne Angst vor den Konsequenzen. Börsennotierte Unternehmen, die vom Kodex abweichen, müssen das im Geschäftsbericht begründen.
Aufwertung der Aufsichtsratschefs
Bei den konkreten Änderungen am Kodex vollzieht das Gremium zum Teil eine längst eingebürgerte Praxis nach. So darf nun auch der Aufsichtsratschef mit Investoren sprechen und nicht nur der Vorstand. Sonst hätten wichtige Anleger keinen Ansprechpartner für Themen wie die Entlassung von Vorständen oder deren Gehalt, sagte Gentz. Mit wem der Aufsichtsratschef spreche, liege in seinem Ermessen. Vertrauliches dürfe er dabei selbstverständlich nicht ausplaudern. Bei der Deutschen Bank etwa pflegt Aufsichtsratschef Paul Achleitner seit langem den Kontakt zu den großen Investoren.
Mehr Transparenz fordert der Kodex künftig, wenn es um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geht. Wie viele und welche Mitglieder des Gremiums als unabhängig von den Interessen der Großaktionäre gelten, soll öffentlich gemacht werden. Konkrete Vorgaben macht der Kodex dafür weiterhin nicht.
Gretchenfrage Boni
Strengere Vorgaben macht der Corporate-Governance-Kodex auch für Boni. Wenn damit längerfristige Erfolge belohnt werden, wie es die Regeln fordern, dürften sie auch nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Zudem müssten sich die langfristigen Anreize stets auf die Zukunft beziehen. Experten hatten kritisiert, dass etwa das Bonus-System von Volkswagen nur auf Leistungen in den vergangenen Jahren bezogen sei.
(Reuters)