ÖBFA: "Bundesfinanzierungsagentur kein Profit-Center"

Ein Arbeiter putzt das Schild des Finanzministeriums in Wien am Mittwoch, 15. Juli 2009.  (AP Photo/R
Ein Arbeiter putzt das Schild des Finanzministeriums in Wien am Mittwoch, 15. Juli 2009. (AP Photo/R(c) AP (Ronald Zak)
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Eine Expertengruppe kommt zum Schluss, dass die Veranlagungsrisiken der Bundesfinanzierungs-Agentur ÖBFA künftig geringer gehalten werden sollten. Auch im Ministerium müsse sich einiges ändern.

Die nach einem kritischen Rechnungshofbericht zu den Finanzierungsinstrumenten des Bundes eingerichtete Expertengruppe sieht in ihrem Abschlussbericht hinsichtlich notwendiger Modifikationen des Finanzmanagements des Bundes vor allem im Finanzministerium selbst den größten Handlungsbedarf. "Es wird sich alles ändern müssen, die Finanzmärkte ändern sich auch", sagte der Vorsitzende der Expertengruppe Stefan Pichler.

Künftig weniger Risiken eingehen

Vermeidbare Risiken, insbesondere zur Erzielung von zusätzlichen Erträgen, sollte der Staat nicht eingehen. Die Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA ist kein "Profit-Center", so Pichler. Bei der Risikobeurteilung sollten zudem "ethische Standards" und das Reputationsrisiko explizit miteinfließen. Der Bund habe eine Vorbild-Funktion und dürfe Geld zum Beispiel auch nicht in Steueroasen oder in zweifelhaften Industrie veranlagen. Über die Einhaltung sollte es periodische Berichte geben. Auch sollte der Bund das Fremdwährungsrisiko reduzieren. Da sich auch Unternehmen und private in fremden Währungen verschulden, gebe es einen Risikogleichlauf. "Der Bund sollte sich stabiler aufstellen", so Pichler.

Risikomanagement zentralisieren

Dringend empfohlen wird auch das Zusammenführen des Risikomanagements aller dem Rechnungshof unterliegenden Rechtsträger im Finanzministerium, denn es gebe auch eine zentrale Haftung für das Risiko des Gesamtstaates, so Pichler. Das könnte Teil der Verwaltungsreform sein und würde auch große Kostenersparnisse bringen. Zielvorgaben und das oberste Risikomanagement des Bundes müssten im Finanzministerium angesiedelt sein. Auch gewisse Treasury-Funktionen wie Schuldenaufnahme und Absicherung sollten zentral wahrgenommen werden.

380 Millionen Euro Verlust bleiben

Ein Teil der RH-Kritik bezog sich auch auf die sehr hohen Kassabestände - bis zu 26,8 Mrd. Euro -, die der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen gedient hätten. Nominale 600 Mio. Euro sind so auch in verlustbedrohten Spekulationspapieren gelandet. Daraus drohte dem Staat per Ende 2008 ein Verlust von 380 Mio. Euro. Dieser Wert habe sich heuer nicht erhöht, hieß es vor einem Monat aus der für das Schuldenmanagement zuständigen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA).

Das jetzt für die Liquiditätsreserve festgelegte Limit von einem Drittel des erwarteten jährlichen Finanzierungsvolumens halten die Experten für angemessen. Pichler warnte jedoch davor, dieses Limit ein für alle Mal festzuschreiben. Die Prozesse, die zur Bemessung der Limits des Liquiditäts- und auch Zinsänderungsrisikos dienten, sollten klar dargestellt werden.

Vermögens- und Risikoverwaltung trennen

Hauptanliegen der von der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Leitlinien für das staatliche Finanzmanagement ist die "konsequente Trennung von Treasury- und Risiko-Management-Funktion auf allen aufbauorganisatorischen Einheiten". Während diese Trennung in der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), die als ausgelagerte operative Gesellschaft für die Schuldenaufnahme und das Liquiditätsmanagement des Bundes zuständig ist, großteils bereits umgesetzt ist, steht dies auf Ministeriumsebene noch aus. Der für die öffentlichen Finanzen zuständige Chef der Budgetsektion, Gerhard Steger, sitzt wohl im Aufsichtsrat der ÖBFA, hat aber gleichzeitig beide Funktionen - die des Auftraggebers als auch des Kontrolleurs - zu erfüllen.

Im Sinne einer "Gewaltenteilung" sollte es hier eine Trennung geben, damit ein Funktionsträger nicht zwei Zielen gleichzeitig dienen müsse, fordert Pichler. Der Budgetsektion müsste auf gleicher Ebene ein Risikokontrolleur gegenüber gestellt werden, vergleichbar mit einer Banken-Organisation. Diese Aufgabe sollte aber nicht etwa von der Nationalbank und ihrer Abteilung für Finanzmarktstabilität und Bankenaufsicht wahrgenommen werden. "Das würde sonst kein gutes Bild machen", so Pichler.

(APA)

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