Abgasskandal

VW-Klagen: Merkels Umschwung bringt die ÖVP unter Zugzwang

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Deutschland will nach den Wahlen Sammelklagen gegen VW ermöglichen. Das hat auch Auswirkungen auf Österreich.

Wien. Seit 15 Jahren wird in Österreich über Gruppenklagen diskutiert. Ein entsprechendes Gesetz ist bislang am Widerstand der Wirtschaftskammer gescheitert. Im Frühjahr sagte Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer: „Solange sich Leitl auf die Türdacke zum Minister setzt, sehe ich wenig Bewegungsmöglichkeiten.“ Leitl ist Präsident der Wirtschaftskammer, hinter der imaginären Tür sitzt der ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Doch nun könnte Bewegung in die Sache kommen. Denn Anfang September hat sich die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der TV-Debatte mit ihrem sozialdemokratischen Herausforderer, Martin Schulz, dafür ausgesprochen, dass in Deutschland Sammelklagen ermöglicht werden sollen. Ähnlich wie in Deutschland fordern auch in Österreich tausende Konsumenten von VW nach den Abgasbetrügereien Schadenersatz. Bislang wurde Merkel vorgeworfen, sie trete für die Interessen der Autolobby ein.

Führt nun Deutschland nach den Wahlen Gruppenklagen ein, gerät Österreich und hier insbesondere die ÖVP unter Zugzwang. Es wäre schwer erklärbar, warum Konsumenten in Österreich nicht ähnliche Rechtsmittel zur Verfügung haben sollen.

Die SPÖ fordert schon seit Jahren Gruppenklagen. Prinzipiell steht auch die ÖVP dem Thema aufgeschlossen gegenüber. Immerhin stand das Projekt im 2013 geschlossenen Regierungsübereinkommen. ÖVP-Justizminister Brandstetter setzte dazu eine Arbeitsgruppe ein, doch bislang liegen keine konkreten Ergebnisse vor.

Auch Juristen sind für Gruppenklagen, weil damit gleich gelagerte Einzelfälle kollektiv erledigt werden können, womit die Gerichte entlastet werden. Es wäre nur ein Richter und bei Bedarf nur ein Sachverständiger notwendig und es erfolgt nur ein Urteil für alle gebündelten Fälle. Derzeit sind in Österreich zwar Sammelklagen möglich, doch dabei handelt es sich um eine „Krücke“, wie Juristen betonen.

Der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammer legten am Dienstag ein Modell vor, wie Gruppenklagen aussehen könnten. Das Nein der Wirtschaftskammer ließ nicht lange auf sich warten. „Eine Gruppenklage täuscht Vereinfachungen vor, die es gar nicht gibt“, so die Wirtschaftskammer am Dienstag. (höll)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.09.2017)

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