Darf eine Fluglinie Israelis diskriminieren?

The Boeing 777 300ER widebody civil jet airplane of Kuwait Airways at Frankfurt Main airport German
The Boeing 777 300ER widebody civil jet airplane of Kuwait Airways at Frankfurt Main airport German(c) imago/Russian Look (Leonid Faerberg)
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Ein deutsches Gerichtsurteil über ein Flugverbot für Israelis sorgt auf den sozialen Medien für Empörung.

Kaum ein anderes Gerichtsurteil sorgte in den vergangenen Tagen in den sozialen Medien für so viel Aufregung wie das Urteil des Landgerichts Frankfurt über das Flugverbot für israelische Staatsbürger. Mittlerweile hat sich auch das deutsche Außenministerium eingeschaltet. Auf Twitter und Facebook-Kommentaren wird die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Handeln aufgefordert.

Was ist passiert? Ein israelischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt, hatte bei Kuwait Airways einen Flug von Frankfurt nach Bangkok gebucht. Es war eine Zwischenlandung in Kuwait vorgesehen. Später erfuhr Kuwait Airways, dass es sich bei dem Passagier um einen israelischen Staatsbürger handelt. Die Fluggesellschaft weigerte sich, den Passagier mitzunehmen. Denn in Kuwait gibt es seit 1964 ein Gesetz, wonach mit Israelis keine Verträge geschlossen werden dürfen. Der Passagier wollte das nicht hinnehmen und klagte wegen Diskriminierung in Frankfurt. Denn er hatte ja den Flug in Deutschland gebucht. Das Landgericht in Frankfurt wies seine Klage ab. Nach Ansicht des Richters kann einer ausländischen Fluggesellschaft nicht zugemutet werden, gegen das Gesetz ihres Heimatlandes zu verstoßen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist empört. Es sei „unerträglich“, wenn ein ausländisches Unternehmen auf Grundlage von „zutiefst antisemitischen“ Gesetzen in Deutschland tätig sein dürfe. Das kuwaitische Boykottgesetz erinnere an „die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten“, so der Zentralrat der Juden in Deutschland.

Der Beginn der Unterwerfung

Der Chef des deutschen Springer-Verlags, Mathias Döpfner, schrieb in der deutschen Zeitung „Welt“ einen Beitrag mit dem Titel „Der Beginn der Unterwerfung“. Mit dem Titel spielt Döpfner auf das Buch des französischen Schriftstellers Michel Houellebecq an. In dem Roman bekommt Frankreich einen muslimischen Präsidenten. Dieser ändert sukzessive die Gesetze. Döpfner ärgert sich darüber, dass sich in Deutschland so wenig Politiker über das Urteil empört haben. Döpfner wörtlich: „Wenn in dem Land, das vor weniger als achtzig Jahren Millionen von Menschen ermordet hat, nur weil sie Juden waren oder Juden nicht hassen wollten, ein Richter erklärt (oder erklären muss), dass es einer Airline nicht zumutbar sei, jemanden zu befördern, weil er Israeli sei und die Airline dafür in ihrer Heimat Probleme bekommen könnte, ist das schlimm. Dass es darüber keinen Aufschrei der Empörung gibt, ist schlimmer. Es ist besorgniserregend für unser Verständnis von Demokratie und Menschenrechten.“

Man stelle sich einmal vor, schreibt Döpfner, wie die Empörung hierzulande ausfallen würde, wenn ein deutsches Gericht einer westlichen Airline das O. K. geben würde, türkische Staatsbürger nicht mehr zu befördern. Zu Recht würde laut Döpfner von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit gesprochen, auch von Muslimfeindlichkeit.

Entscheidung in anderen Ländern

In anderen Ländern gab es ähnliche Verfahren gegen Kuwait Airways. In den USA hatte ein israelischer Staatsbürger einen Flug von London nach New York gebucht. Die US-Behörden bestanden darauf, dass die Kuwaiter israelische Staatsbürger befördern müssen. Daraufhin stellte Kuwait Airways die Flugverbindung von London nach New York ein. Ähnliches passierte in der Schweiz. Dort wollte ein israelischer Staatsbürger von Genf nach Frankfurt fliegen. Die Schweizer Behörden pochten drauf, dass die Fluglinie israelische Staatsbürger nicht diskriminieren darf. Die Folge war, dass Kuwait Airways sämtliche innereuropäische Flugverbindungen einstellte.

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