Analyse

Europas Firmen in der US-Steuerfalle

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Die Steuerreform wird Trumps erster Gesetzeserfolg. Bei den Gewinnsteuern passen sich die USA dem Rest der Welt an. Aber die Entwürfe enthalten einen protektionistischen Fallstrick.

Wien. Donald Trump braucht dringend einen Erfolg – und die geplante Steuerreform dürfte ihn dem US-Präsidenten liefern. Im Grundsatz ist sie vom Kongress bestätigt. Nun gilt es nur noch, die beiden Entwürfe von Repräsentantenhaus und Kongress zu akkordieren. Wie sich die Senkung der Einkommensteuer auswirkt (von der Bezieher hoher Einkommen deutlich stärker profitieren), ob das erhoffte stärkere Wachstum die Einkommensausfälle kompensiert oder sich der Schuldenstand weiter erhöht – darüber gehen die Prognosen weit auseinander, und fast alle sind ideologisch gefärbt. Bei den Gewinnsteuern für die Unternehmen aber liegen die Dinge auf den ersten Blick viel klarer. Sie zählten bisher zu den höchsten der Welt (35 Prozent plus drei bis fünf Prozent regional). Nun passen sie sich dem in Industriestaaten üblichen Niveau an (20 bis 22 Prozent plus regionale Sätze). So gesehen stimmt es nicht, dass Amerika von sich aus den „Steuerwettbewerb deutlich verschärft“, wie der deutsche Industrieverband BDI klagt – freilich mit dem Ziel, eine Reform im eigenen Land anzustoßen.

Von der berüchtigten Cross Boarder Tax haben die USA Abstand genommen. Sie hätte die Gewinne dort besteuert, wo die Waren verkauft werden – wovon Amerika als Land mit mehr Importen als Exporten profitieren könnte. Um nicht durch die Finger zu schauen, hätte der Rest der Welt gleichziehen müssen. Eine solche aufgezwungene Systemänderung war Washington dann doch zu riskant. Stattdessen passen sich die Vereinigten Staaten bei der Auslandsbesteuerung sogar den globalen Gepflogenheiten an. Bisher erheben sie noch – als eines der letzten Länder der Welt – den Anspruch, weltweit erzielte Gewinne ihrer Unternehmen zu besteuern. Allerdings erst dann, wenn sie zurück in die USA fließen, unter Anrechnung der in der Ferne gezahlten Steuer. Das verleitete US-Konzerne dazu, im großen Stil Gewinne im Ausland zu horten – Ende 2016 waren es geschätzte 1,3 Billionen Euro, vor allem in Niedrigsteuerländern. Damit soll nun Schluss sein. Die bisherigen Bestände werden bei Heimholung mit 14 Prozent einmalig besteuert. Künftig bleiben Auslandsgewinne zu Hause unversteuert, wie weltweit üblich. Mit diesem Verzicht haben freilich Hochsteuerländer in Europa schon lange ihre liebe Not. Die USA wollen dem Abfluss von Gewinnen auch künftig nicht zusehen, sondern ihn noch viel brachialer verhindern als bisher: Konzerninterne Leistungen bleiben zwar abzugsfähig, aber eine Sondersteuer von 20 Prozent gleicht das wieder aus. Damit entfällt der Anreiz, durch überhöhte Verrechnungspreise oder Lizenzzahlungen Gewinne ins Ausland zu schaffen. Entsprechend nervös reagieren auch europäische Tiefsteuerländer für Konzerngewinne wie die Schweiz, Luxemburg, die Niederlande oder Irland. Das mag man als wirksames Mittel gegen aggressive Steuervermeidung begrüßen. Aber die geplante Sondersteuer betrifft alle Konzernleistungen. Damit ist sie auch eine protektionistische Attacke gegen all jene Nicht-US-Unternehmen, die einen Standort in Amerika haben. Ihre Exporterträge etwa werden doppelt besteuert, zu Hause regulär und in den USA mit der Sondersteuer – was gegen bestehende Doppelbesteuerungsabkommen verstößt. Im Effekt wäre es eine ganz ähnliche Verzerrung und Aufkündigung von Standards, wie sie bei der Cross Boarder Tax gedroht hätten.

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