Karstadt-Insolvenz: KPMG muss Teile des Beraterhonorars zurückzahlen

Arcandor-Glaeubigerversammlungen starten in Essen
Arcandor-Glaeubigerversammlungen starten in Essendpa/A3929 Julian Stratenschulte
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Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Big Four-Gesellschaft zwei Millionen ihres Honoars an den Arcandor-Insolvenzverwalter zurückzahlen muss.

In Deutschland muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG einen Teil ihres Beraterhonorars in Millionenhöhe an die Insolvenzverwaltung des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zurückzahlen. Denn mit der Auszahlung des Honorars seien andere Gläubiger klar benachteiligt worden.

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Das Beraterhonoar wurde Ende Juni 2009 an die Big Four Kanzlei ausbezahlt. Beide Seiten, sowohl die KPMG als auch Arcandor, hätten zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass die Finanzierung weiterer Geschäftstätigkeiten alles anders als abgesichert gewesen sei. Nur wenige Tage später, am 9. Juni 2009 habe dann auch Arcandor mit ihren Tochtergesellschaften Karstadt, Primondo und Quelle beim Amtsgericht Insolvenz angemeldet.

Das Urteil wird den Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch jedoch nicht zufrieden machen. Er hatte die KPMG auf viel mehr geklagt. So verlangte er nicht nur die Rückzahlung des gesamten Beraterhonoaras in der Höhe von 3,5 Mio Euro, sondern auch 81 Mio. Euro Schadenersatz. Schließlich sei es die KPMG gewesen, die Ende 2008 Arcandor noch die Sanierungsfähigkeit bescheinigt hätte.

Die Frankfurter Richter waren jedoch der Auffassung, dass dieser Betrag der Masse nicht zustünde. Es sei nicht Aufgabe der KPMG-Berater gewesen, Arcandor auf die drohende Insolvenzgefahr hinzuweisen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte ein Sanierungskonzept zu erarbeiten gehabt, nicht jedoch die Frage zu klären, ob der Konzern bereits insolvenzreif sei.

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