Amazon siegt gegen steirischen Mittelständler

Symbolbild.
Symbolbild. (c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
  • Drucken

Die steirische Firma GoFit bietet ihre Produkte bewusst nicht bei Amazon an. Suchen Kunden danach, zeigt der Handelsriese ihnen Konkurrenzprodukte. Dass er das darf, entschied am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof.

Wien. Es war keine leicht zu beantwortende Frage, die das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe am Donnerstag geklärt hat. Darf Amazon Kunden, die nach einem ganz spezifischen Produkt suchen, Konkurrenzprodukte anbieten? Zwei Mittelständler, einer aus Deutschland und einer aus Österreich, hatten gegen den Online-Riesen geklagt. Am Ende ging jedoch Amazon als Sieger vom Feld. Im Fall der deutschen Firma Ortlieb wurde der Fall an die zweite Instanz zurückverwiesen. Die Klage der steirischen GoFit, die in zweiter Instanz bereits verloren hat, wurde vom deutschen Höchstgericht abgewiesen.

GoFit aus dem steirischen Kindberg stellt Fußreflexzonen-Matten her. Und sie hat sich bewusst gegen einen Vertrieb über Amazon entschieden. Die Produkte sind nur im Fachhandel oder über die eigene Homepage erhältlich. Da diese Matten aber populär sind, werden sie auch bei Amazon gesucht. Und hier passiert dann Folgendes: Gibt ein Kunde in der Amazon-Suchmaske „gofit“ ein, schlägt das System einige Suchbegriffe vor. Unter anderem „gofit matte“ und sogar „gofit original“.

Klickt der Kunde auf „gofit original“ werden ihm jedoch keine echten GoFit-Matten angezeigt – diese gibt es ja nicht auf Amazon, sondern Konkurrenzprodukte, die zu einem Fünftel des Preises zu haben sind. Dass es sich dabei um eine Art GoFit-Kopie handelt, darauf wird auch in den Rezensionen hingewiesen.

Von GoFit wurde Amazon deshalb bereits im Sommer 2015 vor dem Landgericht Köln geklagt. Und die Steirer erhielten auch recht. Den damaligen Einwand von Amazon, dass das Wort „gofit“ in einer Vielzahl von Fitnessprodukten vorkomme, wiesen die Richter mit der Begründung zurück, dass die Autovervollständigung auf der Amazon-Website nur auf die GoFit-Matte reflektiere.

„Irreführende Werbung“

In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht Köln allerdings dem Onlinehändler recht. Diesmal folgte das Gericht der Argumentation von Amazon. Darüber hinaus erklärte es: Wenn ein Nutzer nach GoFit sucht, rechne er auch damit, dass ähnliche Produkte angeboten werden. Aus Sicht von GoFit-Anwalt Arthur Waldenberger wird dadurch eine Regelung, die im stationären Handel seit Langem eindeutig ist, anders ausgelegt. „Wenn ein Kaufhaus damit wirbt, gewisse Produkte zu haben und dann nur billigere Konkurrenzprodukte hat, ist das irreführende Werbung“, so Waldenberger im Gespräch mit der „Presse“. Und nichts anderes sei die Autovervollständigung in der Suchfunktion.

Vom Bundesgerichtshof wurde diese Klage nun endgültig abgewiesen. Laut Gericht liegt keine „kennzeichenmäßige Verwendung“ des Wortes GoFit durch Amazon vor. Ob GoFit ein Firmenkennzeichen nach dem Markenrecht sei, müsse daher nicht entschieden werden.

Auch der deutsche Hersteller von Fahrradtaschen Ortlieb erlitt vor dem Höchstgericht einen Rückschlag. Seine ähnlich gelagerte Klage wurde an die zweite Instanz zurückverwiesen. Allerdings stellte der BGH eines fest: Amazon darf den Kunden in der Trefferliste ähnliche Produkte anderer Hersteller anzeigen. Allerdings muss dabei durch deutliche Herstellerbezeichnungen klar werden, dass es sich um Konkurrenzprodukte handelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Tech

Amazon kauft smarte Türklingel für eine Milliarde Dollar

Vernetzte Türsprechstellen werden immer beliebter. Ring-Türsprechstellen lassen sich per WLAN mit dem Smartphone verbinden. Auch in Europa wächst die Nachfrage nach vernetzten Türklingeln rasant - wenn auch mit anderen Technologien.
Amazon-Chef Jeff Bezos
Unternehmen

Amazon prescht in die Top 3 der teuersten Konzerne vor

Amazon ist an der Börse nicht zu bremsen. Der weltgrößte Onlinehändler rückt erstmals in die Top 3 der teuersten Konzern vor, sein Chef Jeff Bezos ist im Milliardärsranking bereits einsame Spitze.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.