KV-Mindestlohn der Buchbinder steigt um 2,75 Prozent

Gewerkschaft und Arbeitgebervertreter haben sich auf eine Erhöhung der Löhne für gewerbliche Buchbinder, Kartonagewaren-und Etuierzeuger geeinigt.

Laut einer Aussendung der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) werden die Mindestlöhne für gewerbliche Buchbinder, Kartonagewaren-und Etuierzeuger um 2,75 Prozent angehoben, die Ist-Löhne steigen um 2,55 Prozent und die Lehrlingsentschädigungen um 3,00 Prozent.

Gleichzeitig werden die KV-Löhne in der rund 1.500 Beschäftigte umfassenden Berufsgruppe bei den untersten Einkommen um 3,00 Prozent und der Nachtschichtzuschlag um 2,75 Prozent angehoben.

Die Wirksamkeit der neuen Lohntabellen tritt bei monatlicher Lohnauszahlung mit 1. April 2018 bzw. bei wöchentlicher Lohnauszahlung mit 2. April 2018 in Kraft. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt 12 Monate.

(APA)

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