VW muss Salafisten beschäftigen

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Der Verdacht, zu einer „Jihadisten-Bewegung“ zu gehören, reicht nicht für eine Kündigung.

Im Dezember 2014 wurde Samir B. am Flughafen Hannover aufgehalten, als er gerade in ein Flugzeug Richtung Türkei steigen wollte. Im Gepäck hatte der VW-Fabriksarbeiter ein größeres Bündel Bargeld und eine Drohne. Die Vermutung der Behörden war, dass sich B. Richtung Syrien absetzen wollte. Grund dafür ist unter anderem die Vorgeschichte des Mannes. So war er Teil einer salafistischen Gemeinde in Wolfsburg, die unter anderem mit Koran-Verteilungen aufgefallen war.

Von der Stadt Wolfsburg wurde B. in der Folge sein Reisepass entzogen. Eine Vorgangsweise, deren Rechtmäßigkeit auch von einem Gericht bestätigt wurde. Darüber hinaus wurde der Arbeiter aber auch von VW gekündigt. Man habe Angst, dass er einen Anschlag verüben könnte – beispielsweise auf das werkseigene Kraftwerk oder während einer Betriebsversammlung, so die Begründung des Autoherstellers.

Keine konkreten Vorfälle

Diese Kündigung wurde von B. vor Gericht bekämpft. Und nach einer Niederlage vor dem Erstgericht erhielt er in zweiter Instanz dabei nun Recht, berichten die „Wolfsburger Nachrichten“. Die Kündigung des Arbeiters ist demnach nichtig. „Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zur radikal militanten ,Jihad-Bewegung‘ und der damit begründete präventive Entzug des Reisepasses sind als Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres ausreichend“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. VW konnte jedoch keine konkreten Vorkommnisse nennen,bei denen es zu einer Gefährdung des Unternehmens oder anderer Mitarbeiter gekommen wäre. Der Konzern muss B. daher wieder einstellen – oder vor das Höchstgericht gehen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2018)

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