Anfang 2019 sollen die für die Luftreinhaltung verhängten Tempolimits für Elektroautos fallen, will die Umweltschutzministerin.
Der Autofahrer glaubte, mit seiner Beschwerde gute Chancen zu haben: Anfang 2016 war er auf der Westautobahn bei Linz mit 115 km/h ins Radar gefahren – mit einem Elektroauto. Das Tempolimit von 100 km/h galt in diesem Abschnitt aber nur zur Luftreinhaltung (IG-L, Immissionsschutzgesetz Luft). Weil sein Elektroauto keine Abgase ausstößt, müsste also das Tempolimit folgerichtig für ihn nicht gelten.
Pech gehabt: Seine Beschwerde wurde abgelehnt, der Verfassungsgerichtshof hatte schon 2011 entschieden, dass das Tempolimit auch für abgasfreie Elektroautos gilt (die Richter argumentierten, dass unterschiedliche Limits den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden).
Ab kommendem Jahr aber sollen E-Autos beim sogenannten „Luft-100er“ mit 130 km/h auf der Überholspur an allen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vorbeirauschen: Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) kündigte gestern an, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge von IG-Luft-Tempolimits generell ausgenommen sein sollen.
„Alle E-Autos, die über das grüne Kennzeichen (ein optional erhältliches Kennzeichen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge, Anm.) identifizierbar sind, sollen künftig von Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß IG-Luft ausgenommen werden“, erklärte Köstinger in einer Aussendung.
Sie wolle noch heuer die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Länder, die letztendlich für die Maßnahmen gemäß IG-Luft zuständig sind, die Möglichkeit hätten, diese Ausnahmen umzusetzen. Die Neuregelung könnte im Idealfall bereits Anfang 2019 in Kraft treten.
Tempo 80 in Salzburg
Ein Sprecher der Ministerin erklärte, dass man jetzt mit den Ländern sprechen werde. Eigentlich könnte das Ministerium die Ausnahme verordnen, weil das IG-L ein Bundesgesetz ist. Man wolle aber im Dialog mit den Bundesländern zu einer Lösung kommen. Ziel sei jedenfalls, österreichweit eine einheitliche Vorschrift zu schaffen - und diese soll eben E-Autos vom Tempolimit ausnehmen.
In der Aussendung erklärte die Ministerin die Maßnahme mit der Attraktivitätssteigerung von Elektrofahrzeugen. „Mit dieser Maßnahme wollen wir ein starkes Zeichen für die Unterstützung von sauberer Mobilität setzen.“ Die Ausnahme der E-Pkw beim IG-Luft-Hunderter soll einer von vielen Anreizen zum Umstieg auf die umweltfreundlichen Autos sein.
Aktuell gelten auf etwa 300 Autobahnkilometern Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100 bzw. in Salzburg auch von 80 km/h. Sie werden dann verhängt, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Daher können Strafen wegen Übertretung des Tempolimits höher ausfallen, laut IG-L sind bis zu 2180 Euro möglich. In der Praxis beschränken sich die Länder aber auf die Strafrahmen für Geschwindigkeitsübertretungen.
14.618 E-Autos
Derzeit gibt es beispielsweise einen Abschnitt von 21 Kilometern auf der A1 zwischen Enns und Haid, auf der A2 gilt zeitweise Tempo 100 für 33 Kilometer zwischen Sinabelkirchen und Graz. In Tirol gilt auf der Inntalautobahn (A12) von Kufstein bis Zirl (88 Kilometer) ein Limit von 100 km/h.
Die Ausnahme wäre eine weitere Maßnahme, um Elektroautos attraktiver zu machen. In vielen Gemeinden und Städten in Österreich könnten E-Autos bereits kostenlos parken oder sogar die Busspur verwenden.
In Österreich waren laut Statistik Austria mit Ende 2017 exakt 14.618 Pkw mit elektrischem Antrieb auf den Straßen unterwegs. Allein im vergangenen Jahr wurden 5433 E-Autos neu zugelassen. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Prämie in Höhe von 4000 Euro sein, die die Regierung gewährt. (rie)