Ceta nimmt letzte Hürde in Wien

SPÖ hat es sich anders überlegt: Abgeordnete der Sozialdemokraten fordern Volksabstimmung zu Ceta.
SPÖ hat es sich anders überlegt: Abgeordnete der Sozialdemokraten fordern Volksabstimmung zu Ceta.APA/ROLAND SCHLAGER
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Regierungsparteien und Neos stimmen für die vollständige Ratifizierung des Freihandelsabkommens EU-Kanada – einschließlich der Schiedsgerichte für Investoren.

Wien. Wie mächtig, gefährlich und einflussreich ist Kanada? Die Frage mag zunächst einmal abwegig erscheinen, doch angesichts der außen- und innenpolitischen Entwicklungen der vergangenen Tage ist sie dennoch berechtigt. Von Donald Trump, dem Präsidenten der USA, wurde der nordamerikanische 36-Millionen-Einwohner-Staat beim G7-Gipfel am vergangenen Wochenende zur Bedrohung für das wirtschaftliche Wohlergehen der Vereinigten Staaten erklärt. Und in Österreich sorgte Kanada am gestrigen Mittwoch für parlamentarische Verrenkungen in einem bis dato kaum bekannten Ausmaß: Der europäischste Staat der westlichen Hemisphäre war (mit-)verantwortlich für einen erstaunlichen Rollentausch zwischen der SPÖ und der FPÖ.

Dass es dazu kam, haben die Österreicher Ceta zu verdanken, dem im Vorjahr teilweise in Kraft getretenen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Dass der Pakt bisher nicht vollumfänglich galt, hing mit gesellschaftspolitischen Widerständen in Europa im Allgemeinen und Schutzklauseln für Investoren im Speziellen zusammen. Diese Schutzklauseln, die in Streitfällen internationale Schiedsgerichte vorsehen, waren hauptverantwortlich dafür, dass Ceta beinahe nicht ratifiziert werden konnte – zu groß war der Widerstand der Kritiker einer angeblichen Bevorzugung ausländischer Großkonzerne auf Kosten europäischer Bürger und Regierungen. Entschärft wurde der Streit erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Luxemburger Höchstrichter kamen zum Schluss, dass die Etablierung von Schiedsgerichten über die Befugnisse der EU-Kommission – die im Regelfall für Handelsfragen zuständig ist – hinausgeht und einer Zustimmung der Mitgliedsstaaten bedarf. Ceta wurde somit zu einem sogenannten Gemischten Abkommen, das sowohl von den EU-Institutionen als auch von den EU-Mitgliedern ratifiziert werden muss.

„Verrat an der Demokratie“

Seit September gelten die nicht heiklen Teile von Ceta, die vor allem den Abbau von Zollschranken und nichttarifären Handelshemmnissen betreffen. Damit das ganze Abkommen (also einschließlich der Schiedsgerichte) in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung aller nationalen Parlamente in der EU – was uns geradewegs nach Österreich zurückführt, wo der Nationalrat Ceta gestern seinen Sanktus erteilte. Diesen Sanktus gab es allerdings mit vertauschten Rollen: Während die SPÖ, die als Regierungspartei im Vorjahr für das Abkommen geworben hatte, ihre Zustimmung verweigerte, stimmten die einstigen Ceta-Gegner in der (nunmehrigen Regierungspartei) FPÖ für das Abkommen. Politische Konsistenz gab es lediglich bei der ÖVP und den Neos, die beide für den Pakt mit Kanada stimmten – sowie bei der von den Grünen abgespaltenen Liste Pilz, die erwartungsgemäß gegen Ceta votierte. Während Jörg Leichtfried, der SPÖ-Europasprecher, den Freiheitlichen „Verrat“ an der eigenen Wählerschaft und der parlamentarischen Demokratie vorwarf und eine Volksabstimmung über den Handelspakt forderte, konterte die ÖVP mit einem Zitat des einstigen SPÖ-Bundeskanzlers (und jetzigen Parteichefs) Christian Kern, wonach Ceta „das beste Abkommen“ sei, „das die EU je verhandelt hat“.

Abseits aller politischen Geplänkel stellt sich die Frage, inwieweit die Kritik der Gegner Substanz hat. Mit den ursprünglich geplanten privaten Schiedsgerichten haben die Investorenschutzklauseln wenig zu tun. Als Reaktion auf die Kritik hatte die Kommission nämlich den Passus grundsätzlich überarbeitet. Nun ist ein neuer, öffentlich tagender Investitionsgerichtshof vorgesehen, der zu je einem Drittel mit europäischen, kanadischen und unabhängigen Richtern besetzt ist. Die Amtszeit der Richter beträgt fünf Jahre, und während dieser Zeit dürfen sie nur in einem Streitfall zwischen Investor und Staat entscheiden – was die Unabhängigkeit des Gerichts garantieren soll. Im Gegensatz zu früheren Modellen ist nun auch eine Berufungsmöglichkeit eingeplant. Die EU will den Investitionsgerichtshof als internationalen Standard etablieren. Neben Österreich wurde Ceta bereits in Portugal, Spanien, Kroatien, Lettland und Dänemark ratifiziert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2018)

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