Arabische Airlines in Österreich: Minister Hofer schaltet EU ein

Die Aufnahme von Flugverbindungen der beiden arabischen Airlines Kuwait Airways und Saudia nach Wien hat nicht nur Begeisterung ausgelöst.
Die Aufnahme von Flugverbindungen der beiden arabischen Airlines Kuwait Airways und Saudia nach Wien hat nicht nur Begeisterung ausgelöst.(c) Reuters
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Das Diskriminierungsproblem soll europaweit geklärt werden.

Wien. Die Aufnahme von Flugverbindungen der beiden arabischen Airlines Kuwait Airways und Saudia nach Wien hat nicht nur Begeisterung ausgelöst. Denn beide Fluglinien befördern keine israelischen Staatsbürger, was vor allem in Deutschland und den USA viel Staub aufgewirbelt hat. Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ), der von Anfang an auf die schwierige Sachlage zwischen der Ablehnung eines diskriminierenden Verhaltens (einer Airline) und der Erteilung von Flugrechten hinwies, hat deshalb das Völkerrechtsbüro im Außenamt gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.

Jetzt gibt es die Stellungnahme, die sich spezifisch auf Kuwait Airlines bezieht. Sie fällt, wie nicht anders zu erwarten, sehr diplomatisch aus. „Das Luftverkehrsabkommen aus 1980, das die technischen und administrativen Fragen des Luftverkehrs zwischen Österreich und Kuwait regelt, enthält keine Regelungen über eine Beförderungspflicht“, heißt es in der Stellungnahme, die der „Presse“ vorliegt. Ebenso enthalte auch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt keine derartigen Bestimmungen.

Gleichzeitig wurde auch die Menschenrechtsabteilung des Außenamts mit der Problematik befasst. Sie verweist darauf, dass hierzulande gleich mehrere Rechtsvorschriften Diskriminierungen beim Zugang zu Dienstleistungen und der Versorgung mit Gütern verbieten. Bei Diskriminierung von Personen „aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Behinderung“ könne auch die Gewerbeberechtigung entzogen werden. Wobei es um die Staatsangehörigkeit gehe und nicht um Religion. Allerdings – so der Nachsatz – sei die Gewerbeordnung ohnedies nicht auf den Betrieb von Luftverkehrsunternehmen anzuwenden.

Mit einem Wort: „Uns als Ministerium fehlt die rechtliche Handhabe, um gegen diese umstrittenen Airlines vorzugehen“, sagt Minister-Sprecher Volker Höferl. Die Airlines müssten sich an die Gesetze ihres Landes halten. Zudem verweist Höferl einmal mehr darauf, dass beide Airlines alle luftverkehrstechnischen und -rechtlichen Voraussetzungen erfüllten.
Dennoch sieht Hofer auch Klärungsbedarf auf EU-Ebene. „Wir werden nächste Woche in einem Brief eine Anfrage an die EU-Kommission richten, um deren Meinung einzuholen und die Problematik auf EU-Ebene behandeln zu lassen“, kündigt Höferl im Gespräch mit der „Presse“ an. Denn das Thema betreffe ja nicht nur Kuwait Airways und Saudia, sondern auch Fluglinien, die den Iran anfliegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2018)

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