Deutsche Staatsanwaltschaft darf VW-Akten auswerten

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde des Autokonzerns zurück. VW sei nicht in seinem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung verletzt.

Die Staatsanwaltschaft München hat im Streit mit dem Volkswagen-Konzern wegen des Dieselskandals einen juristischen Erfolg erzielt. Die Ermittler dürfen interne Akten des Autobauers, die bei der Anwaltskanzlei Jones Day gelagert waren, auswerten. Das gab das deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag bekannt.

Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde des Autokonzerns zurück. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren
verletzt, hieß es zur Begründung.

Der Streit drehte sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei
einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei
Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitet den
Abgasskandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das
Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der
Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist.
Diese Entscheidung liegt nun vor - zu Ungunsten von VW. 

Die Akten, um die gestritten wurde, betrafen eine interne
Untersuchung des Dieselskandals. Weil die US-Behörden wegen
Abgasmanipulationen ermittelten, hatte Volkswagen die
internationale Kanzlei Jones Day im September 2015 mit internen
Ermittlungen beauftragt. Dazu wurden auch Mitarbeitergespräche
geführt. Die Akten dazu befanden sich in der Kanzlei in München
und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und zusammen mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt.

(Reuters)

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