Schweizer Wettbewerbshüter verzichten auf Untersuchung von Uhrenherstellern

Die Schweizer Wettbewerbskommission folgt nach Beschwerden von unabhängigen Uhrmachern einer Entscheidung der EU-Kommission.

Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) verzichtet auf eine Untersuchung von Uhrenherstellern. Die WEKO leitete laut Angaben vom Dienstag nach Beschwerden von unabhängigen Uhrmachern Vorabklärungen gegen die Uhrenhersteller Swatch Group, LVMH, Rolex, Richemont, Audemars Piguet und Breitling ein, verzichtet aber auf eine tiefere Untersuchung.

Unabhängige Uhrmacher hatten sich beschwert, sie könnten Nachverkaufsdienstleistungen (SAV-Systeme) nicht erbringen, weil sie von den Herstellern nicht mit den erforderlichen Ersatzteilen beliefert würden. Die Befragung ergab laut WEKO, dass die SAV-Systeme auf vertraglichen Vereinbarungen mit den Herstellern beruhten.

Die WEKO folgt damit einer Entscheidung der EU-Kommission. Für die kartellrechtliche Beurteilung des vorliegenden Falles sei zentral, dass in der EU ein gleichläufiges Verfahren anhängig war, in welchem sich in Bezug auf die selben Uhrenhersteller die gleichen Fragen stellten. Die EU-Kommission qualifizierte die SAV-Systeme weder als unzulässige Vereinbarungen noch als Missbrauch von Marktbeherrschung.

Die WEKO verzichte nun auf eine Untersuchung, weil keine Elemente identifiziert werden könnten, die eine von der EU abweichende Beurteilung nahelegen würden.

(Reuters)

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