18 Monate sind genug: Neues Standortgesetz

Sebastian Kurz, Margarethe Schramböck und Norbert Hofer.
Sebastian Kurz, Margarethe Schramböck und Norbert Hofer.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest.

Wien. Fast zwölf Jahre wird nun um die dritte Piste des Wiener Flughafens gefeilscht. Nach wie vor ist das Großvorhaben nicht rechtskräftig genehmigt – frühestens 2019 rechnen die Vorstände Günther Ofner und Julian Jäger mit einer definitiven Entscheidung der Höchstgerichte. Und dann dürfte es „auch bei bestem Wind“ noch bis 2030 dauern, bis Flugzeuge auf der neuen Piste starten und landen.

So lange soll die Genehmigung – oder Ablehnung – von Großprojekten künftig nicht dauern: Die Regierung nimmt einen neuen Anlauf und will das etwas modifizierte Standortentwicklungsgesetz am Mittwoch im Ministerrat beschließen. Das kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag an. Um gleich etwaiger Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen: Es gehe nicht darum, jede Investition zu genehmigen bzw. Verfahrensstufen zu überspringen. Es gehe um ihre Beschleunigung, damit geplante Ausgaben nicht blockiert, sondern im Fall negativer Entscheidungen in neue Projekte gesteckt werden könnten.

Kurz hat, flankiert von Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) und Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ), den richtigen Ort gewählt, um für das neue Gesetz zu werben. Vom Tower, wo die Fluglotsen den Luftverkehr steuern, ist – trotz des Nebels am Montag – gut zu sehen, wie aus dem Flughafen eine Airport-City mit Gewerbepark, Hotels, Firmenansiedlungen und Bürogebäuden gewachsen ist. Der Ausbau der Infrastruktur – ob in der Luft, auf der Schiene oder der Straße – sei der Knackpunkt schlechthin, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gehe, waren sich die drei Politiker einig.

Und da sei es durchaus angebracht, sich „weit nach vorn zu lehnen, wenn man einen Schritt nach vorn zustande bringen will“, spielte Kurz auf die massive Kritik am Erstentwurf des Standortentwicklungsgesetzes an. „Unser erster Entwurf war provokativ – aber jetzt sollte uns dennoch ein gewaltiger Schritt gelingen.“

Instanzenweg bleibt

Stein des Anstoßes war ein geplanter Automatismus, wonach Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nach 18 Monaten automatisch durchgewinkt werden, wenn das Verfahren bis dahin kein Ergebnis gebracht hat. Stattdessen ist ein Mechanismus geplant, dessen Details erst am Mittwoch bekannt werden sollen. So viel steht fest: In erster Instanz sollen UVP-Verfahren maximal 18 Monate dauern. „Der Instanzenweg bleibt unverändert, aber die Verfahrensdauer wird beschleunigt“, so Schramböck. Derzeit gebe es Fristen, aber niemand halte sich daran.

Ein Expertengremium werde jene Projekte, bei denen eine UVP notwendig ist, prüfen. Wenn ein Vorhaben das Prädikat „öffentliches Interesse“ erhalte, falle es unter die neuen Standortregeln, die am 1. Jänner 2019 in Kraft treten sollen. Beispiele seien die neue Stromversorgung für die Stadt Villach, der Feldkircher Tunnel oder das Kraftwerk im Kühtai.

Mit der Verankerung des Staatsziels Wirtschaft in der Verfassung hat das neue Gesetz nichts zu tun. Den Plan haben die Neos, die für die Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wären, zum Scheitern gebracht. Die Regierung hält jedoch daran fest: „Es wäre schön, das in dieser Legislaturperiode zu schaffen“, so Schramböck.

Für die dritte Piste kommt das neue Standortentwicklungsgesetz zu spät. Jetzt wird aber eine aus Regierungsvertretern und dem Flughafen-Management bestehende Taskforce gebildet, die den Ausbau des Flughafens vorantreiben soll. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Auch der Flughafen wirbt für das Standortgesetz.
Österreich

Staatsfirmen werben für das Standortgesetz

Schnellere Verfahren sind ein Muss, sagen Verbund, ÖBB, Asfinag und Flughafen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.