Droht neue Ungleichbehandlung bei der Sozialversicherung?

Sozialministerin Hartinger-Klein verteidigt die geplante Regelung.
Sozialministerin Hartinger-Klein verteidigt die geplante Regelung.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Eine Neuregelung soll freiwillig versicherte Selbstständige entlasten. Gewinner wären aber nicht nur Geringverdiener, kritisieren die Neos und orten eine neue Ungerechtigkeit.

Wien. Arbeitnehmer müssen arbeitslosenversichert sein, Selbstständige können auf freiwilliger Basis in die Arbeitsversicherung hineinoptieren. Wer aber als Selbstständiger ein niedriges Einkommen hat, ist von der Beitragshöhe her im Vergleich zu Dienstnehmern im Nachteil. Eine Neuregelung soll das nun ändern – könnte aber, wie die Neos monieren, zu einer neuen Ungleichbehandlung mit umgekehrten Vorzeichen führen.

Selbstständige können bei der Beitragsgrundlage zwischen drei Stufen wählen: ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage. Der zu leistende Beitrag beträgt für sie jedoch immer – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen – sechs Prozent der gewählten Grundlage. Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit macht der Beitrag grundsätzlich ebenfalls sechs Prozent aus: jeweils drei Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In voller Höhe fällt er aber – laut einer seit Juli geltenden Neuregelung – erst ab einem Monatsverdienst von 1948 Euro an. Bis 1648 Euro ist überhaupt nur der Arbeitgeberanteil zu zahlen, bis 1798 Euro müssen Arbeitnehmer zusätzlich ein Prozent und bis zur 1948-Euro-Schwelle zwei Prozent berappen.

44,89 Euro Mindestbeitrag

Die von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Neuregelung, die in der Vorwoche den Sozialausschuss passierte und am kommenden Donnerstag im Nationalrat behandelt werden soll, sieht nun auch für freiwillig arbeitslosenversicherte Selbstständige eine Beitragsreduktion von sechs auf drei Prozent vor, und zwar dann, wenn sie in die niedrigste Stufe von einem Viertel der Höchstbemessungsgrundlage hineinoptiert haben.

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