Durch die neuen Vorgaben werden Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 350 Mio. Euro geschützt. Der Handelsverband nennt die Regelung einen "unverhältnismäßigen Eingriff".
Die Wirtschaftskammer übt scharfe Kritik an der neuen Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP), auf die sich EU-Parlament, Rat und Kommission am Mittwochabend in Brüssel geeinigt haben. Die neuen Vorgaben könnten zum "Bumerang für kleinbetriebliche Produzenten" werden, so Julius Kiennast, Obmann des Bundesgremiums Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am Donnerstag. Die Vorgaben brächten keine Verbesserung, sondern Verschlechterung der Stellung von kleinen Produzenten und Lieferanten gegenüber großen Abnehmern, so Kiennast. "Vor allem trägt die UTP-Richtlinie den praktischen Gegebenheiten in Geschäftsbeziehungen zwischen Handelsunternehmen und Lieferanten in keiner Weise Rechnung", kritisierte er. "Sie ist schlicht realitätsfern."
Der Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinie auf große Hersteller, wie es in den Vorgaben vorgesehen ist, fehle die Rechtsgrundlage und das vorgegebene Schutzinteresse kleiner landwirtschaflicher Betriebe werde konterkariert, so Kiennast. Notwendige Aktivitäten würden zudem zu Unrecht als "unlauter" punziert. "So sollen etwa die Beteiligung von bzw. die Kostenübertragung an Lieferanten bei gemeinsamen Werbeaktivitäten nicht mehr zulässig sein", nennt er ein Beispiel. "Damit werden verkaufsfördernde Projekte infrage gestellt. Das ist ganz klar zum Nachteil von regionalen, vor allem auch kleineren Produzenten und letztlich auch zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten. Das kann doch niemand wollen", hält der Branchensprecher fest.
99 Prozent aller Lieferanten geschützt
Auch der heimische Handelsverband hat die Einigung in einer Aussendung heftig kritisiert. Unternehmen bis zu einer Umsatzgrenze von 350 Mio. Euro in den Schutzbereich miteinzubeziehen, sei aus unserer Sicht jedoch ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Wettbewerb, sagt Geschäftsführer Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Unklar sei überdies, wie die globale Umsatzgrenze von 350 Mio. Euro in der Praxis berechnet wird und welche Umsätze überhaupt darunter fallen, so Will weiter
Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs fallen in Österreich ca. 99 Prozent aller Lieferanten in den Schutzbereich. Geschützt werden damit also nicht mehr die kleinen Landwirte, sondern faktisch alle Lieferanten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, stellt der Handelsverband fest..
(APA/red.)