Förderung nur für „billigere“ E-Autos

In den vergangenen zwei Jahren wurden 14.300 Förderanträge für E-Pkw und E-Zweiräder eingebracht.
In den vergangenen zwei Jahren wurden 14.300 Förderanträge für E-Pkw und E-Zweiräder eingebracht.(c) Clemens Fabry
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Bis zu einem Kaufpreis von maximal 50.000 Euro will die Regierung den Kauf von Elektroautos fördern. In Summe stehen über 90 Millionen Euro dafür bereit.

Wien. Das Verkehrs- und das Umweltministerium haben sich auf eine Neuauflage der Förderungen für Elektrofahrzeuge geeinigt. In den Jahren 2019 und 2020 soll die Anschaffung von stromgetriebenen Autos und Zweirädern in Summe mit 65,5 Millionen Euro gefördert werden. Davon sollen 40,5 Millionen vom Verkehrsministerium kommen, 25 Millionen Euro soll das Umweltministerium aufbringen. Die Auto- und Zweiradimporteure sowie der Sportfachhandel haben außerdem Rabatte in Höhe von 27,5 Mio. Euro fix zugesagt.

Kein Geld für Diesel-Hybride

In den vergangenen zwei Jahren wurden 14.300 Förderanträge für E-Pkw und E-Zweiräder eingebracht. Die Anträge kamen etwa je zur Hälfte von Privatpersonen und Unternehmen. Bei den Autos entfielen rund 88 Prozent der Anträge auf Pkw mit reinem Elektroantrieb und etwa 12 Prozent auf Plug-in-Hybride und Range-Extender.

Im neuen Förderprogramm werden Pkw mit Elektroantrieb mit 3000 Euro gefördert. Nicht mehr förderfähig sind Diesel-Plug-in-Hybride. Neu ist – bei privaten Antragstellern – auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 Euro. Damit sind sehr hochpreisige Fahrzeuge, wie etwa die berühmten Tesla-Modelle, nicht mehr förderfähig. Die Förderung von Heimladestationen ist ebenso neu wie die Erhöhung der Förderung von 200 auf 600 Euro für die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Für E-Zweiräder wurde die Förderung in der Klasse L3e von bisher 750 auf nunmehr 1000 Euro erhöht. Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro.

Im Fördersegment „Unternehmen, Gemeinden, Vereine“ gibt es ebenso Neuerungen. Die Förderung für leichte E-Nutzfahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen wird von bisher 3000 Euro auf künftig 5000 Euro erhöht. Leichte E-Nutzfahrzeuge größer als 2,5 Tonnen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, Elektrokleinbusse mit maximal 20.000 Euro. Elektrofahrräder können – bei einer Mindestankaufsmenge von zehn Stück – mit 200 Euro pro Fahrrad gefördert werden, E-Transporträder auch in diesem Bereich mit 400 Euro.

Förderung ab März einreichen

Bei den E-Nutzfahrzeugen gibt es – je nach Kategorie – verschiedene Fördersätze. Die Klasse N2 kann mit 20.000 Euro gefördert werden, N3 mit maximal 50.000 Euro. E-Busse für bis zu 39 Personen mit 60.000 Euro, E-Busse mit mehr als 39 Personen Transportvolumen mit bis zu 100.000 Euro (bisher 60.000 Euro).

Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro. Die Förderhöhen sind generell mit maximal dreißig Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab dem ersten März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2019)

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