Gerichtsurteil: Aggression in AMS-Kursen ist zumutbar

Die Presse / Fabry
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Das österreichische Bundesverwaltungsgericht gibt einem Mann Recht, dem das Arbeitslosengeld wegen Drohungen während der Fortbildung gestrichen worden war. Die Begründung, warum Trainer damit zurechtkommen müssen, lässt aufhorchen. Beim BFI gibt es Hausverbot bei aggressivem Verhalten.

Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, Recht.

Konkret ist das Aussetzen des Bezuges in Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. So kann etwa eine vorübergehende Sperre verhängt werden, wenn die Teilnahme bei den vermittelten Kursen verweigert wird. Weiter heißt es aber auch: Wenn die arbeitslose Person den Erfolg der Maßnahme vereitelt, so verliert sie zumindest für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das kann etwa die Störung eines Kurses zur Fortbildung sein.

BVwG: Trainer müssten längst Erfahrung haben

Im vom BVwG behandelten Fall wurde ein Kurs eines Trägervereins massiv gestört, Kursteilnehmer fühlten sich bedroht. Dennoch scheint laut BVwG der Ausschluss aus der Maßnahme "eine übereilte Entscheidung der Clearingtrainerinnen gewesen zu sein", heißt es in dem Erkenntnis. Es sei davon auszugehen, "dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste war, der sich unangemessen verhalten hat".

Weiters führt das BVwG ins Rennen, dass sich der Mann schnell wieder beruhigt habe - "einer Weiterführung des Kurses stand somit nach Ansicht des erkennenden Senats nichts entgegen". Auch die "Notwendigkeit des Ausschlusses" sei "nicht ersichtlich", da zumindest versucht werden hätte müssen, den Beschwerdeführer "wieder in die Gruppe zu integrieren".

BFI erteilt weiter Hausverbot

Das Erwachsenenbildungsinstitut BFI will aggressives Verhalten oder Bedrohungen gegenüber Trainern, Mitarbeitern oder Kursteilnehmern nicht hinnehmen. "Das haben wir am BFI Wien nie toleriert und werden wir auch weiterhin nicht tolerieren", erklärte BFI Wien-Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger in einer Aussendung.

"Und wir tun alles in unser Macht stehende, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bedrohungen jeglicher Art und Übergriffen zu schützen", so Lackinger in Reaktion auf das am Mittwoch bekannt gewordenes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Das BFI setze auf ein von Wertschätzung geprägtes Klima und ein friedliches Mit- und Nebeneinander. "Daher werden wir als private Bildungseinrichtung unabhängig vom Paragrafen 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auch weiterhin unserer Hausordnung entsprechend Personen, die aggressives Verhalten an den Tag legen oder andere Menschen bedrohen, vom Unterricht ausschließen und mit einem Hausverbot belegen", so der BFI-Chef.

Das BFI Wien beschäftigt zusammen mit seinen Tochterunternehmen rund 800 Mitarbeiter und über 1.000 selbstständige Trainer. Gut 45.000 Menschen nehmen laut BFI jährlich an Lehrgängen, Kursen und Seminaren des Bildungsinstituts teil.

(APA/red.)

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