Von einem Mann, der auszog, um von seiner Lebensversicherung zurückzutreten

Clemens Fabry
  • Drucken

Immer wieder Ärger mit den Versicherungen: Herr O. musste seinem Berater kostenlose Nachhilfe in Sachen Rechtsprechung geben.

Ja, die lieben Versicherungen. Man braucht sie, man hasst sie. No na: Eine Geschäftsbeziehung, die darauf beruht, dass man monatlich zahlt, bloß um ruhig zu schlafen - da ist der Wurm drin. Und wenn der Geschäftspartner, also die Versicherung, dann auch mal zahlen muss, regt das die Produktion von Glückshormonen auch nicht gerade an. Denn da ist ja der Ernstfall, für den die Versicherung abgeschlossen wurde, eingetreten. Generell keine guten Nachrichten also.

Und da reden wir noch gar nicht von der Konstellation: Ernstfall ja, Versicherungsleistung nein. Soll ja auch bisweilen vorkommen. Versicherungen können bei Schadensfällen ganz schön kleinlich sein.

Herr O. kennt das wohl auch zu gut. Wiewohl sein abgeschlossener Versicherungsvertrag eigentlich mit dem eingangs beschriebenen Dilemma gar nichts zu tun hat: O. hat nämlich vor geraumer Zeit eine Lebensversicherung bei der Wiener Städtischen abgeschlossen. Da zahlt man natürlich Monat für Monat, aber weil das Ding eine Erlebensversicherung ist, muss es gar nicht zum „Ernstfall“ kommen, damit die Versicherung bezahlt. Eine Win-win-Situation also. In der Theorie.

Lebensversicherungen als Verlustgeschäft

Trotzdem war Herr O. mit seiner Lebensversicherung eher nicht so glücklich. Was man ihm nicht verdenken kann: Manche meinen, Lebensversicherungen seien mittlerweile für Versicherungsnehmer zum Verlustgeschäft geworden, in Verruf sind sie jedenfalls gekommen. Außerdem fühlte sich Herr O., als er seinen Vertrag seinerzeit abgeschlossen hatte, nur unzureichend über sein Rücktrittsrecht belehrt.

Ist auch letztlich egal: Herr O. teilte seiner Versicherung im Dezember vergangenen Jahres mit, dass er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wolle. Und die Versicherung? Die lehnte den Rücktritt ab. Wobei man die Wiener Städtische fast in Schutz nehmen möchte. Sie ist nämlich in bester Gesellschaft: Rücktritte von Lebensversicherungsverträgen sehen ausnahmslos alle Assekuranzen nicht so gern, gerne versuchen sie dabei, dem Versicherungsnehmer einen so genannten „Rückkauf“ aufzuschwatzen, was aber finanziell von enormem Nachteil ist. Im Falle eines Rücktritts gibt es nämlich neben dem Rückkaufswert auch Zinsen für eingezahlte Prämien.

Im Falle O.s wurde der Rücktritt jedenfalls abgelehnt. „Die nachträgliche Ausübung eines Rücktrittsrechts bei einer zweckgebundenen Verwendung des Versicherungsvertrages ist als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen“, schrieb ihm das Beschwerdemanagement der Versicherung. Und: Der Vertragsabschluss liege mehr als drei Jahre zurück, „sodass ein allfälliges Rücktrittsrecht jedenfalls verjährt wäre.“

In den sauren Apfel beißen?

Üblicherweise würde diese Geschichte auch an dieser Stelle enden. Üblicherweise würde der Versicherungsnehmer der fachkundigen Auskunft der Versicherung vertrauen. Üblicherweise wäre das mit viel Ärger verbunden und mit einem kräftigen Biss in den sauren Apfel.

Doch die Story geht weiter. Deshalb nämlich, weil Herr O. ein anerkannter Experte auf dem Gebiet des Zivilrechts ist. Seine Antwort an das Beschwerdemanagement misst jedenfalls mehr als eine DIN-A4-Seite, eng beschrieben. Es ist quasi eine Art Gratis-Vorlesung über ein entsprechendes EuGH-Urteil (C-209/12), das mittlerweile auch vom österreichischen Obersten Gerichtshof vollständig übernommen wurde – „vgl. nur OGH vom 31.10.2018 zu 7 Ob 221/17a“, schreibt Herr O. Es sei jedenfalls „eindeutig geklärt, dass dem Versicherungsnehmer bei unrichtiger Belehrung ein ewiges Rücktrittsrecht zusteht“, erklärt er. Außerdem weist er das Versicherungsunternehmen freundlicherweise darauf hin, dass es sich bei seiner Vorgangsweise  „um eine unlautere Geschäftspraktik im Sinne des § 1 UWG handelt (Fallgruppe Rechtsbruch) sowie um eine unlautere Geschäftspraktik im Sinne des § 28 KSchG.“

Das war am 12. Dezember 2018. Eine Antwort der Versicherung steht noch aus. Wahrscheinlich muss sie angesichts der Fülle an Denkstoff noch ein wenig grübeln. Wir bleiben natürlich dran.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Sind zwei, drei Leute eine Reisegruppe?
Österreich

Sind zwei, drei Leute eine Reisegruppe?

Beim City Airport Train ist das so. Zumindest, wenn man online für mehrere bucht. Das kann für Irritationen sorgen.
Symbolbild
Österreich

Sommer, Sonne, Daunenmantel

 Wer jetzt noch Sommersachen kaufen will, muss aber wirklich ganz schnell sein, verkündet der Handel. In ein paar Wochen kriegt man dann nur noch dicke Pullis. Ein Ärgernis, alle Jahre wieder.
Österreich

Wenn das Handy im Urlaub so richtig teuer wird

Auch wenn Sie im EU-Ausland nicht telefonieren: Ihre Mobilbox tut das möglicherweise schon. Das wird teuer.
"McFit" außer Gefecht
Österreich

Wenn das Fitnesscenter außer Gefecht ist

Volle Mitgliedsgebühr, für die man kaum etwas bekommt? "McFit" zeigt, wie das geht. Und bietet den Kunden eine wertvolle Lektion in Flexibilität.
Österreich

Haustiere müssen am Sonntag hungern

Ja, in Wien darf man sonntags in vereinzelten Lebensmittelgeschäften einkaufen. Dort spielen sich aber dramatische Szenen ab: Denn was gekauft werden darf und was nicht, ist nicht unbedingt logisch.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.