Die ÖVP will nun eine neue Ökostromnovelle erarbeiten, für die keine Zweidrittelmehrheit mehr notwendig ist.
Wien. Dass der Bundesrat am Donnerstag zum ersten Mal in seiner Geschichte ein Gesetz blockieren konnte – nämlich jenes zur Förderung von Biomassekraftwerken – hat einen einfachen Grund: Für Energiefragen ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Im Nationalrat erreichten sie ÖVP und FPÖ mit den Stimmen der Neos. Im Bundesrat aber scheiterte die Regierung an der einhelligen Ablehnung der SPÖ.
Nun will Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die SPÖ ausschalten, indem sie eine gesetzliche Regelung für die Biomasseförderung erarbeitet, die mit einfacher Mehrheit umsetzbar ist. Damit könnten ÖVP und FPÖ das Gesetzesvorhaben sowohl im National- als auch im Bundesrat beschließen, ohne die Zustimmung einer Oppositionspartei zu benötigen.
Köstinger stellte ihr Vorhaben am Freitag nachmittag in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz vor. Dabei kritisierte sie einmal mehr das Verhalten der SPÖ und sprach von einem „schwarzen Tag für die Biomasse und die Ökostromerzeugung in Österreich“. 47 Biomasseanlagen seien wegen der abgelehnten Ökostromnovelle in ihrer Existenz gefährdet.
Rechtlich herausfordernde Thematik
Die Ministerin schloss Nachverhandlungen mit der SPÖ zum gescheiterten Fördervorhaben aus. Stattdessen werde man eben ein „Biomasse-Grundsatzgesetz“ erarbeiten, das mit einfacher Mehrheit beschlossen werden könne. Es werde die gleichen Förderungen in Höhe von 140 Millionen Euro beinhalten, wie die im Bundesrat gescheiterte Vorlage.
Warum man es nicht gleich mit einer einfachgesetzlichen Regelung versucht hat? Man sei nicht davon ausgegangen, dass eine Verlängerung eines von der SPÖ seit Jahren mitgetragenen Gesetzes problematisch sein könnte, erklärte die Ministerin. Zudem sei Eile geboten gewesen, weil es eine rasche Lösung für die Biomassekraftwerke brauche. Und zudem sei die Erarbeitung einer Regelung, für die eine einfache Mehrheit genügt, rechtlich eine herausfordernde Thematik.
Man habe bereits Verfassungsrechtler für eine saubere Lösung konsultiert. Die Experten sollen nun „möglichst rasch“ die neue Vorlage erarbeiten, die auch neun Ausführungsgesetze für die Bundesländer umfassen soll.
(rie)