Karfreitag: Sollen die Geschäfte um 14 Uhr schließen?

Das Offenhalten der Geschäfte am Karfreitagnachmittag ist noch nicht geklärt.
Das Offenhalten der Geschäfte am Karfreitagnachmittag ist noch nicht geklärt.Die Presse/Clemens Fabry
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Die Geschäfte sollten trotz halben Feiertags offen bleiben dürfen, schlägt der Handelsverband vor. Dazu müsste jedoch auch das Öffnungszeitengesetz angepasst wird.

Der halbe Feiertag am Karfreitag, auf den sich die beiden Regierungsparteien heute geeinigt haben, missfällt dem Handelsverband. "Diese halbe Lösung kostet den heimischen stationären Handel den ganzen Umsatz des Tages", erklärte Geschäftsführer Rainer Will. Die Geschäfte sollten trotz halben Feiertags offen bleiben dürfen.

"Wir empfehlen eine vergleichbare Sonderregelung für die Beschäftigung von Handelsmitarbeitern am Karfreitagnachmittag, wie es die bereits für den 8. Dezember gibt", so Will in einer Aussendung am Dienstag. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen wie an Maria Empfängnis das Recht haben, das Arbeiten ohne Angabe von Gründen und ohne Benachteiligung abzulehnen.

Will glaubt, dass, wenngleich sich ein Teil der entgangenen Umsätze auf den Samstag verlagern werde, insbesondere mittelständische Händler in ländlichen Regionen am stärksten unter dieser Regelung leiden werden, da sie sich die Zuschläge nicht leisten können.

Die Wirtschaftskammer Österreichs sieht in der Neufassung der Karfreitagsregelung eine Mehrbelastung: WKÖ-Handelsobmann Peter Buchmüller: „Das würde einer zusätzlichen Lohnerhöhung um 0,2 Prozent oder 40 Millionen Euro entsprechen und damit ein enormes Belastungspaket für den Handel sein.“ Auch er tritt dafür ein, dass die Geschäfte offenhalten dürfen. Es dürfe weder zu einer zusätzlichen Kostenbelastung noch zu Umsatzverlusten kommen. Deshalb müssen Kompensationen bei den Lohnnebenkosten im Vordergrund stehen, so Buchmüller.

Handel verunsichert

Für den österreichischen Handelskonzern Spar  ist nicht geklärt, ob auch das Öffnungszeitengesetz angepasst wird. "Also, ob wir zwar ab 14.00 Uhr offenhalten dürfen, aber Zuschläge bezahlen müssen, oder ob das nicht mehr möglich sein wird", sagte eine Sprecherin zur APA. Dazu fehlten noch Detailinformationen. Spar werde aber "natürlich umsetzen, wie es gesetzlich festgelegt wird". Im Lebensmitteleinzelhandel sei der Karfreitag der zweitstärkste Tag nach dem 23. Dezember. Zum Handelskonzern Spar gehören neben den Supermarktketten auch die Sporthandelskette Hervis sowie die SES-Einkaufszentren.

Die österreichische Bundesregierung hat heute einen Kompromiss in der Karfreitags-Diskussion gefunden. Künftig soll der Karfreitag ein halber Feiertag werden, alle Arbeitnehmer werden ab 14 Uhr frei haben.

BIP-Effekt "nur im zweistelligen Millionenbereich"

Die neue Karfreitags-Regelung wird sich nach Ansicht des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) deutlich weniger stark auf die heimische Wirtschaftsleistung auswirken, als zunächst geschätzt. So werde sich der negative Wertschöpfungseffekt "nur im zweistelligen Millionenbereich", also unter 100 Mio. Euro, bewegen, sagte ein Wifo-Experte zur APA.

Die Produktionsausfälle werden marginal sein, es handle sich hauptsächlich um Umverteilungseffekte durch Überstundenzuschläge. Vergangene Woche war man beim Wifo noch von einem negativen Effekt auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Höhe von 400 bis 600 Mio. Euro ausgegangen - allerdings unter der Annahme, dass der Karfreitag zu einem vollen, zusätzlichen Feiertag wird.

(APA)

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