Spitäler: Großer Streit um neue Arbeitszeiten

Alle Krankenanstalten sind von der geplanten Novelle der Arbeitszeiten betroffen.
Alle Krankenanstalten sind von der geplanten Novelle der Arbeitszeiten betroffen.Getty Images/iStockphoto
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Die Pläne der Regierung, die Arbeitszeiten von Ärzten und Pflegern in Krankenanstalten zu flexibilisieren, empört die Ärzte- und Arbeiterkammer. Manche Krankenhausträger sehnen die Novelle hingegen schon längst herbei.

Wien. Die Regierung will die Arbeitszeiten in den Krankenanstalten neu regeln, besser gesagt: flexibilisieren. Im Wesentlichen geht es ihr um zwei Punkte.

Erstens sollen die täglichen Ruhezeiten nach einer Rufbereitschaft von elf auf fünf Stunden reduziert werden. Zweitens soll die sogenannte Opt-out-Möglichkeit aus der 48-Stunden Arbeitswoche noch über das Jahr 2021 hinaus möglich sein. Zur Erklärung: Ärzte konnten sich nach dem derzeit geltenden Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) dafür entscheiden, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Allerdings wurde diese Option mit Juli 2021 befristet. Ab dann soll die 48-Stunden-Woche (mit wenigen Ausnahmen) für alle Ärzte in Krankenanstalten verpflichtend sein.

Klinischer Alltag ist schwierig

Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz gilt übrigens nicht nur für Ärzte von Krankenanstalten, Sanatorien, Rehakliniken und Kuranstalten, sondern für alle Angehörige von Gesundheitsberufen, die in diesen Einrichtungen beschäftigt sind. Es trat erst 2015 in Kraft.

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