Mit der Verlagerung der Verantwortlichkeit vom Bund zu den Ländern wird einer einfachgesetzlichen Regelung der Weg geebnet.
Das neue Biomasse-Grundsatzgesetz, das Dienstagabend in Begutachtung gegangen ist, soll als Übergangslösung die weitere Förderung unrentabler Biomasse-Kraftwerke ermöglichen, bis das neue "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" (EAG) in Kraft tritt. Nachdem die Fortsetzung der Biomasse-Förderung am Widerstand der SPÖ und der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat gescheitert war, hatte sich Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zu einer einfachgesetzlichen Regelung entschlossen, um die Ökostrom-Förderung für die von einer Schließung bedrohten 47 Biomasse-Anlagen zu verlängern.
Für die Höhe der Tarife und die Einhebung der Abgabe von den Stromkunden sind künftig die Bundesländer verantwortlich, geht aus dem Entwurf hervor. Diese Verlagerung der Verantwortung vom Bund zu den Ländern sei notwendig, weil nur so eine einfachgesetzliche Beschlussfassung möglich sei, heißt es dazu aus dem Umweltministerium. Die Höhe der geförderten Tarife ist laut Gesetzesentwurf von den jeweiligen Landesregierungen per Verordnung zu bestimmen, wobei sich die Landesregierungen auf Sachverständigengutachten stützen sollen.
Keine Entlastung für Stromkunden
Betroffen sind von der Regelung Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen bzw. bereits ausgelaufen sind. Die Zuschläge sollen von allen Netzbetreibern im Konzessionsgebiet des jeweiligen Bundeslandes eingehoben und monatlich an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt werden.
Für die Stromkunden soll sich laut Umweltministerium gegenüber bisher nur ändern, dass sie auf ihren Stromrechnungen einen weiteren Posten sehen werden, der den Biomasse-Anteil der Ökostromförderung extra ausweist. Zu einer Mehrbelastung für die Stromverbraucher werde es nicht kommen - allerdings auch zu keiner Entlastung, die es durch das Auslaufen der Förderungen gegeben hätte.
(APA)