Tausende Menschen verloren mit "Ansparplänen" für den Erwerb von Gold oder Silber viel Geld. Der Oberste Gerichtshof erhöht nun die Chancen auf Schadenersatz.
Wien. Bald drei Jahre ist es nun her, dass der Anlageskandal um die Salzburger Firma Goldprofessionell und ihr gleichnamiges Schweizer Mutterunternehmen aufflog. Tausende Anleger aus Österreich, Deutschland und weiteren Ländern hatten Geld in monatliche „Ansparpläne“ für Gold oder Silber gesteckt, aber nie einen Gegenwert erhalten. 2016 schlitterte zuerst die Schweizer Goldprofessionell AG, dann auch ihre Österreich-Tochter in die Pleite; das Geld der Anleger – nach damaligen Berichten ein zweistelliger Millionenbetrag – war weg. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) lässt die Geschädigten nun wieder hoffen: Das Höchstgericht bestätigte die Haftung eines Schweizer Notars, der für die Mutterfirma irreführende „Prüfberichte“ erstellt und darin bescheinigt hatte, dass „der Ist-Bestand an Edelmetallen, die im Besitz der Gesellschaft sind, mit dem Soll-Bestand [. . .] übereinstimmt“.
Notar hat das Gold nie gesehen
Genau darum war es bei den Sparplänen gegangen: Den Anlegern wurde versprochen, dass sie mit monatlichen Einzahlungen von bis zu 100 Euro physisches Edelmetall erwerben könnten. Nach Ablauf der Ansparzeit von sechs Jahren sollten sie wahlweise dieses oder den Geldwert bekommen. Bei der Pleite der Schweizer Mutterfirma fanden sich dort jedoch keine nennenswerten Edelmetallbestände.