Staatsdruckerei verliert Druckmonopol für Pässe

Die Presse (Clemens Fabry)
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Druckaufträge für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und andere Dokumente müssen künftig ausgeschrieben werden. Eine entsprechende Novelle passierte diese Woche den Verfassungsausschuss.

Die Österreichische Staatsdruckerei (ÖSD) wird künftig für österreichische Reisepässe und andere Sicherheitsdokumente kein Druckmonopol mehr haben. Eine entsprechende Änderung des Staatsdruckereigesetzes passierte am Mittwochabend den Verfassungsausschuss des Nationalrats.

Die Gesetzesänderung wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen, diese reagierten damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, der eine europaweite Ausschreibung derartiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt hat. Betroffen sind unter anderem auch Notpässe, Aufenthaltstitel, Personalausweise, Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat, deren Druck in Hinkunft ebenfalls auszuschreiben ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Direktvergabe der Druckaufträge für Ausweise und amtliche Dokumente an die Staatsdruckerei eine Vertragsverletzung gesehen, da sie gegen EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge verstoße.

Klage der EU-Kommission

Eine Rolle spielte dabei auch, dass es sich bei der Staatsdruckerei um ein privates Unternehmen handelt. Privatisiert wurde sie im Jahr 2000, seit November 2011 notiert die Österreichische Staatsdruckerei Holding AG im Standard Market der Wiener Börse.

Zu dem Verfahren ist es aufgrund einer Klage der EU-Kommission gekommen. Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass „die Herstellung von Druckprodukten für die Bundesdienststellen, bei deren Herstellungsprozess Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) geboten ist“, der Staatsdruckerei vorbehalten ist. Aus österreichischer Sicht sollte damit gewährleistet werden, dass sensible Daten wie Namen, Adressen und Fingerabdrücke im Inland und damit unter dem Regime heimischer Behörden und Gerichte blieben. Vor allem aber sollte das Know-how um die Fälschungssicherheit im Inland bleiben. Bei einer Auftragsvergabe an eine ausländische Druckerei müsste diese auch alle sicherheitskritischen Informationen erhalten, wurde argumentiert.

Das überzeugte allerdings weder die EU-Kommission noch den EuGH: Auch im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens sei es möglich, den jeweiligen Auftragnehmern entsprechende Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen vorzuschreiben und das dann auch zu überprüfen, hieß es unter anderem in dem EuGH-Urteil.

Die Staatsdruckerei hat sich nach Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung gelassen gezeigt: Sie sei gut aufgestellt und sehe sich im internationalen Vergleich als äußerst konkurrenzfähig. Viele andere Staaten lassen ihre sensiblen Papiere in Österreich drucken – was freilich auch zeigt, dass die Sicherheitsbedenken gegen grenzüberschreitende Auftragsvergaben anderswo geringer sind. (cka)

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