Rechtsexperten glauben, dass die Förderung für Biomassekraftwerke von der EU genehmigt werden muss. Sonst drohten im Extremfall Rückzahlungen.
Wien. Eine einfache Lösung, um 47 Biomassekraftwerke finanziell zu fördern und so ihr Überleben zu sichern, scheint es nicht zu geben. Zuerst scheiterte die Regierung an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Bundesrat (die SPÖ hatte die Zustimmung verweigert), jetzt macht die geplante einfachgesetzliche Regelung Schwierigkeiten. Denn sie wirft nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken auf. Im Begutachtungsverfahren, das heute, Dienstag, endet, weisen zudem mehrere Juristen auf EU-Recht hin: Die EU müsse die Förderungen für die Biomassekraftwerke erst genehmigen. Versäume man das, müssten im äußersten Fall „die Anlagenbetreiber die gesamten erhaltenen Förderungen inklusive Zinsen zurückzahlen“, warnt etwa die Arbeiterkammer (AK).
Wie berichtet, geht es um 140 bis 150 Millionen Euro, mit denen 47 Biomassekraftwerke für drei Jahre unterstützt werden sollen. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat nach dem Scheitern im Bundesrat eine Regelung gefunden, wonach jedes Bundesland eine eigene Förderung für seine Holzkraftwerke festlegen und einheben kann.