Rückschlag für Fusion der oberösterreichischen Miba mit Zollern

Miba-CEO Franz-Peter Mitterbauer
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Die Monopolkommission empfiehlt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), keine Erlaubnis für den Zusammenschluss der beiden Industriezulieferer zu erteilen.

Der oberösterreichische Industriezulieferer Miba und die deutsche Zollern haben bei ihrem Antrag auf eine Ministererlaubnis für ein Gemeinschaftsunternehmen einen Rückschlag in Deutschland hinnehmen müssen. Die Monopolkommission empfiehlt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die Erlaubnis nicht zu erteilen. Das geht aus einer heutigen Stellungnahme des deutschen Beratungsgremiums hervor.

Die von den Firmen geltend gemachten Gemeinwohlgründe wiegen demnach die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht auf, hieß es.

Nun ist Altmaier am Zug. Der CDU-Politiker hat bis Mitte Juni Zeit für eine Entscheidung. Der Metallverarbeiter Zollern aus Sigmaringen in Baden-Württemberg und die Miba hatten einen Antrag auf eine Ministererlaubnis für ein Gemeinschaftsunternehmen für Gleitlager gestellt.

Kartellamt: Alternative würde fehlen

Das deutsche Bundeskartellamt hatte im Jänner den geplanten Zusammenschluss in diesem Geschäftsbereich verboten. Miba und Zollern seien insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen, sehr stark aufgestellt, hatte die Behörde mitgeteilt. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer eine wichtige Auswahlalternative fehlen.

Das Instrument der Ministererlaubnis soll es im Einzelfall ermöglichen, aus besonderen Allgemeinwohlgründen einen Zusammenschluss "ausnahmsweise" zu gestatten, der aus wettbewerblichen Gründen verboten worden sei. In Österreich gibt es diese Möglichkeit nicht, da hat der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht das letzte Wort.

Laut Gutachten der deutschen Monopolkommission sind diese Voraussetzungen bei Miba und Zollern aber nicht erfüllt. Die Firmen argumentierten hauptsächlich damit, dass bei einer Erlaubnis für eine Gemeinschaftsfirma technologisches Know-how und Innovationspotenzial erhalten blieben.

Der Erhalt von Know-how könne aber nur dann einen Gemeinwohlvorteil darstellen, wenn dieses einen besonders hohen Wert für die Gesellschaft besitze und nicht alleine den Antragstellern zugute komme. Die Firmen hätten außerdem nicht hinreichend dargelegt, auf welche Weise sich ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den Zusammenschluss verbessern würde.

"Das war so zu erwarten"

Von den Firmen hieß es am Donnerstag, die Monopolkommission sei der Argumentation des Bundeskartellamts gefolgt, was auch in der Vergangenheit die Regel gewesen sein. "Das ist keine Überraschung und war so zu erwarten. Miba und Zollern werden das ihnen noch nicht vorliegende Sondergutachten genau analysieren und dazu Stellung beziehen." Das geplante Gemeinschaftsunternehmen betreffe letztlich eine politische Frage. Altmaier habe bereits vielfach gezeigt, dass ihm die Interessen des deutschen Mittelstands wichtig seien.

Zollern und Miba hatten bereits vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland gewarnt, falls Altmaier die geplante Gemeinschaftsfirma nicht erlaubt. "Wenn die Ministererlaubnis verweigert wird, müssen wir schauen, wie das Geschäft noch wirtschaftlich zu betreiben ist", hatte Zollern-Geschäftsführer Klaus Erkes der Deutschen Presse-Agentur gesagt.

Der Antrag der beiden Mittelständler ist erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert wurde. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) etwa hatte mit einer solchen Erlaubnis den Verkauf der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann an Edeka erlaubt, der vom Kartellamt untersagt worden war.

(APA)

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