Ab 2020 leitet Alleinvorstand die Finanzmarktaufsicht

Klaus Kumpfmüller, ab 2020 FMA-Alleinvorstand
Klaus Kumpfmüller, ab 2020 FMA-AlleinvorstandAPA/HANS KLAUS TECHT
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Die vorzeitige und einfachgesetzliche Abberufung Helmut Ettls sorgt weiter für Unruhe.

Sobald die Bankenaufsicht ab 2020 ganz bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) angesiedelt ist, wird die Behörde von einem Alleinvorstand geleitet. Klaus Kumpfmüller bleibt auf dem bisherigen Regierungsticket im Amt. Die Nationalbank verliert mit ihren Bankenaufsichtsaufgaben an die FMA auch ihr Nominierungsrecht, und FMA-Vorstand Helmut Ettl verliert sein Mandat. Die vorzeitige und einfachgesetzliche Abberufung Ettls - laut Gesetz per 31. Dezember geplant - sorgt weiter für Unruhe.

In der soeben beendeten Begutachtungsfrist für das neue Gesetz haben Kritiker Bedenken geäußert, weil durch die Abkehr vom Zweiervorstand auf einen Alleinvorstand das Vier-Augen-Prinzip nicht mehr gegeben sei. Auch der Betriebsrat der Finanzmarktaufsicht (FMA) macht dies in seinem Statement zum Gesetzentwurf zum Thema und fordert in seiner Stellungnahme etwa, die hierarchische Stellung der geplanten neuen "Exekutivdirektoren" so zu spezifizieren, dass dem Vieraugenprinzip weiterhin entsprochen werden könne.

Die im Sommer öffentlich auszuschreibenden drei Exekutivdirektoren sollen eine neue zweite Führungsebene in der FMA unterhalb des Geschäftsführers sein. Laut Kumpfmüller soll das Vier-Augen-Prinzip in einer neuen Geschäftsordnung als betriebsinterne Bestimmung verankert werden. Demnach werde der Vorstand bei Entscheidungen jeweils einen Exekutivdirektor beiziehen. Ein Weisungsrecht für diesen Exekutivdirektor soll es dabei naturgemäß nicht geben.

Vertrag bis 2023

Helmut Ettl, dessen Vertrag noch bis 2023 gelaufen wäre, hat ein Rückkehrrecht in die Nationalbank. Er sei selber neugierig, wie es weiter gehe, er werde in der FMA jedenfalls bis auf weiteres das Vier-Augen-Prinzip leben. "Wir sollten das, was wir von unseren Beaufsichtigten verlangen, auch selber leben", sagte Ettl heute vor Journalisten. Was sei von einer Medizin zu halten, die sich ein Arzt nicht selber verschreibt?

In einigen Tagen erst wird die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) zur österreichischen Aufsichtsreform erwartet. Die gesetzliche Abberufung eines von zwei Behörden-Vorständen wird nach Meinung von Kritikern der Reform auch Verfassungsjuristen noch beschäftigen.

Eine so genannte integrierte Aufsicht - über alle Institute des Finanzwesens - existiert in Europa in 18 von 32 Aufsichtssystemen, davon liegen 13 bei Finanzmarktaufsichtsbehörden und 5 bei Notenbanken. In der Bankenunion haben 10 von 19 Mitgliedsstaaten voll integrierte Aufsichtsbehörden, davon sind 7 bei Finanzmarktaufsehern. Aufgeteilte sektorale Aufsichten überwiegen eher in Süd- und Südosteuropa. Im deutschsprachigen Raum, in Skandinavien und im Baltikum gibt es ausnahmslos voll integrierte Modelle.

(APA)

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