Ibiza: Wie man Aufträge (nicht) beeinflusst

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Das verschärfte Vergabegesetz nennen Juristen solide. Nicht nur Bieter, auch Auftraggeber würden vorsichtiger. Dennoch: Illegale Absprachen sind möglich – und kaum nachzuweisen.

Wien. „Alle staatlichen Aufträge, die jetzt die Strabag kriegt, kriegt sie dann.“ Die Beteuerung von Ex-Vizekanzler H.-C. Strache an die vermeintliche russische Oligarchin im Wahlkampfsommer 2017 wurde seit Freitag oft zitiert. „Weil den Haselsteiner will ich nicht mehr“, sagt Strache in dem Video. Genannter Strabag-Chef meldete sich umgehend: Alle Aufträge, die sein Baukonzern im vergangenen Jahr nicht bekam, würden nachgeprüft. Die Stellungnahmen der staatsnahen Auftraggeber ÖBB und Asfinag ließen auch nicht auf sich warten: Es habe keine Einflussnahme gegeben.

Stellt sich nüchtern betrachtet die Frage: Wie weit kann das Vergaberecht Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen vor Einflüssen aus der Politik schützen? Dazu muss man zuerst wissen: Vergangenen Sommer wurden die gesetzlichen Zügel mit dem Bundesvergabegesetz (BVergG) straffer gezogen. Bei großen prestigeträchtigen Bauaufträgen mit einem Volumen von mehr als rund 5,55 Mio. Euro – hier spricht man vom Oberschwellenbereich – ist das Vergabeverfahren seit Oktober nicht nur EU-weit auszuschreiben, sondern außerdem vollelektronisch durchzuführen. Auch wurde das 2016 für Bauaufträge ab einer Mio. Euro verpflichtende Bestbieterprinzip weiter ausgedehnt. Dank diesem soll in mehr Verfahren nicht das billigste, sondern das nach konkreten Kriterien qualitativ beste Angebot den Zuschlag bekommen.

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