Stehen pensionierten Mitarbeitern Essensbons zu?

Das Fazit des OGH: Essensbons für Pensionisten sind eine Sozialleistung, aber kein „aufgespartes Entgelt“ (Symbolbild).
Das Fazit des OGH: Essensbons für Pensionisten sind eine Sozialleistung, aber kein „aufgespartes Entgelt“ (Symbolbild).imago/Photocase
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Ein Pensionist klagte, weil ihm sein ehemaliger Arbeitgeber das verbilligte Mittagessen in Vertragsgaststätten gestrichen hatte. Die Gerichte entschieden kontrovers, die Sache kam bis zum Obersten Gerichtshof.

Wien. Betriebliche Sozialleistungen sind eine gute Sache, liefern aber immer wieder Grund zum Streiten – wenn sie irgendwann eingestellt werden. Ein Fall, der es kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) schaffte, war insofern speziell, als der Kläger gar nicht mehr in der Firma arbeitete, sondern schon in Pension war. Hat er trotzdem weiterhin einen Anspruch darauf, war die Frage, die es zu klären galt. Und die viele Unternehmen betrifft – denn es ist nicht unüblich, auch pensionierten Mitarbeitern Sozialleistungen anzubieten.

Im konkreten Fall ging es um Essensbons, die das Unternehmen – seit Ewigkeiten, wie es hieß – an aktive wie pensionierte Dienstnehmer ausgab. Nach Malversationen wurde ein elektronisches System eingeführt, jedoch nur noch für die aktiven Angestellten. Ein Ex-Mitarbeiter – er hatte fast 45 Dienstjahre in dem Unternehmen hinter sich, von Oktober 1971 bis Juli 2016 – klagte daraufhin auf 789 Euro Nachzahlung für rund ein Jahr. Und auf Feststellung, dass die neue „Restaurant Pass Card“ für vergünstigte Mahlzeiten in den Vertragsgaststätten ihm ebenfalls zustehe. Es handle sich um eine langjährige betriebliche Übung, die auch gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern bestanden habe. Die Praxis sei Inhalt der Einzelarbeitsverträge geworden, argumentierte er. Das Unternehmen lehnte das ab: Auf die Essensbons bestehe ohne engen Zusammenhang mit der Arbeitsleistung kein Anspruch, diesen Zusammenhang gebe es jedoch bei Pensionisten nicht.

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