Konflikt. Nachdem sie mit ihren Anträgen für Sonderprüfungen früherer Kapitalerhöhungen bei BKS und BTV nicht durchgekommen ist, will die Bank Austria den Streit gerichtlich klären lassen.
Wien. Dass die Bank Austria sich mit ihren Niederlagen bei den Hauptversammlungen von Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) und Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) nicht einfach abfinden wird, war allen Beteiligten schon Mitte Mai klar. Damals war die zur italienischen Unicredit gehörende Bank als Minderheitsaktionärin mit ihren Anträgen gescheitert, frühere Kapitalerhöhungen bei den Instituten mittels Sonderprüfung zu untersuchen. Hintergrund ist, dass die Bank sich durch die wechselseitigen Beteiligungen innerhalb der 3-Banken-Gruppe (zu der neben BKS und BTV auch die Oberbank gehört) bei den Kapitalerhöhungen benachteiligt fühlt.
Am Freitag gab die Bank Austria daher bekannt, dass sie Klage eingebracht hat. Dieser Schritt sei notwendig, weil der „dringende Verdacht“ bestehe, dass bei den Kapitalerhöhungen „insbesondere aufgrund der bestehenden Ringbeteiligungen“ gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen wurde.
Konkret geht es dabei um die 3-Banken-Holding, die von den drei Regionalbanken zusammen mit der Generali gehalten wird. Diese ist wiederum an den drei Instituten beteiligt und zog bei Kapitalerhöhungen mit. Laut Bank Austria soll Geld, das von der 3-Banken-Holding bei diesen Kapitalerhöhungen für den Anteilserwerb verwendet wurde, zuvor von den Instituten an die Holding geflossen sein. Die Banken hätten sich sozusagen über die Kapitalerhöhungen selbst gekauft. Von den Regionalbanken werden die Vorwürfe heftig zurückgewiesen. Sie sehen das Vorgehen der Bank Austria als „Angriff“ auf die Eigenständigkeit und den ungerechtfertigten Versuch der Unicredit, die Kontrolle zu übernehmen.
Für unterschiedliche Interpretationen sorgt dabei das Verhalten der 3-Banken-Holding, seitdem die Vorwürfe der Bank Austria Ende April publik wurden. Wie berichtet wurde bei den Hauptversammlungen der Institute bekannt gegeben, dass die Holding die einst gewährten Gelder an die Regionalbanken zurückgezahlt hat. Es sei eine „nochmalige Einlagenleistung“ von insgesamt 10,5 Mio. Euro erfolgt. Aus Sicht von Oberbank, BKS und BTV wolle man damit nur absichern, dass die Stimmrechte der Holding in jedem Fall gültig sind.
Die Bank Austria sieht darin indes ein „Schuldeingeständnis“, wie vom Vertreter der Bank auch bei den Hauptversammlungen gesagt wurde. Und auch am Freitag nahm die Unicredit-Tochter auf die Rückzahlung der 3-Banken-Holding Bezug. „Damit wurde ein Betrag, der die Dividendenzahlung der BTV übersteigt, für alle Aktionäre zurückgeholt“, heißt es.
Fälle reichen bis ins Jahr 1994
Dass die Bank Austria erst jetzt gegen die Kapitalerhöhungen vorgeht, obwohl diese zum Teil bis ins Jahr 1994 zurückreichen, wird dadurch erklärt, dass man erst Ende 2018 Kenntnis über die Verstöße erhalten habe. Dem Vernehmen nach sollen bei einer Aufsichtsratssitzung der BTV Unterlagen aus einem Arbeitsausschuss verteilt worden sein, in dem die Bank Austria nicht vertreten ist. Und aus diesen soll hervorgehen, dass über die 3-Banken-Holding Geld im Kreis geschickt wurde.
Offiziell beanstandet wurde das von der Bank Austria jedoch nur bei BKS und BTV – nicht aber bei der Oberbank. Grund dafür dürfte sein, dass aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bei letzterer von Anfang an klar war, dass die Bank Austria mit ihrem Anliegen bei der Hauptversammlung nicht durchkommt. Bei der Oberbank verlangte sie lediglich nach einem dritten Aufsichtsrat. Aber auch das wurde abgelehnt, weshalb sie nun auch dagegen Klage erhebt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.06.2019)