Tojner klagt "vermeintlichen Belastungszeugen" wegen Rufschädigung

Michael Tojner
Michael TojnerDie Presse (Clemens Fabry)
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Michael Tojners Anwälte kündigten im laufenden Ermittlungsverfahren an, einen niederösterreichischen Anwalt wegen Rufschädigung und übler Nachrede zu klagen.

In den Ermittlungen wegen Untreue gegen Michael Tojner schlägt der Investor nach der Beschlagnahmung eines Teil seines Vermögens zum Gegenschlag aus. Tojners Anwälte Stefanie und Karl Liebenwein kündigten an, dass sie einen „vermeintlichen Belastungszeugen“, der ebenfalls als Schuldiger geführt wird, wegen Rufschädigung und übler Nachrede klagen. Der niederösterreichische Anwalt habe sich im Register der wirtschaftlichen Eigentümer im Frühjahr 2019 als Treuhänder für Michael Tojner eintragen lassen, heißt es in der Aussendung. Dies sei „rechtlich unzutreffend - eine wirtschaftliche Kooperation ist kein Treuhandverhältnis". 

Anwältin Stefanie Liebenwein sagte zu den Aussagen des Anwalts, es gebe „objektiv erkennbare“ Widersprüche. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden sei in keiner Weise zu rechtfertigen. Wir haben dazu entsprechende Beweisanträge gestellt. Liebenwein spricht von „Vorwegkriminalisierung“.

Die Anwältin sagt: „Alle Sachverständigen-Gutachten wurden in den letzten Monaten einer nochmaligen Überprüfung unterzogen, die ergeben hat, dass die Verkehrswerte aller Liegenschaften richtig und lege artis durch die Sachverständigen ermittelt und festgestellt wurden. Diese Gutachten renommierter Immobiliensachverständiger wurden den Behörden auch zur Verfügung gestellt. Unser Mandant wird, wie schon bisher, den Behörden bei der Aufklärung des Sachverhaltes zur Verfügung stehen.“

Was Tojner im Burgenland vorgeworfen wird

Das Land Burgenland hat den Immobilienunternehmer und Investor Michael Tojner wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue angezeigt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Der Vorwurf: Im Zusammenhang mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit seiner  Wohnbaugesellschaften Gesfö, Pannonia und Riedenhof sollen Immobilien der Gesellschaften bewusst zu niedrig bewertet worden sein. So sollte die zu zahlende Geldleistung an das Burgenland im Zuge der Aberkennung möglichst gering gehalten werden. Das Land sieht sich um 113 Millionen Euro geschädigt.

Tojner und auch der ehemalige Geschäftsführer der beiden Wohnbauträger wiesen die Vorwürfe zurück.

(Red.)

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