Auch wenn es noch so heiß ist, eine Klimaanlage darf man in seine Wohnung nicht einfach einbauen lassen. Wer dabei mitreden darf – und woran es scheitern kann.
Wien. Mehrere Hitzewellen haben wir in diesem Sommer schon hinter uns – und die nächste kommt bestimmt. Immer mehr Menschen entschließen sich deshalb, ein Klimagerät anzuschaffen. Die Schwierigkeit dabei, sieht man vom Stromverbrauch und Umweltbedenken einmal ab: Mobile Geräte kann man zwar problemlos überall aufstellen, bei ihrem Betrieb kommt es aber in Wohnungen mit Gasthermen immer wieder zu Kohlenmonoxid-Unfällen. Empfohlen werden deshalb meist Klimaanlagen mit Außenteil, sogenannte Split-Anlagen, die noch dazu als vergleichsweise energieeffizient gelten. Aber: Will man eine solche nachträglich einbauen lassen, steht man als Wohnungsmieter oder -eigentümer vor zahlreichen rechtlichen Hürden.
Um mit dem Mietrecht zu beginnen: Der fixe Einbau einer Klimaanlage gilt als „wesentliche Veränderung“ des Mietgegenstands, und eine solche ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt – die freilich auch dann als erteilt gilt, wenn der Vermieter zwei Monate lang auf eine entsprechende Verständigung nicht reagiert. Sinnvoll sei es daher, dem Vermieter sein Vorhaben per eingeschriebenem Brief – und möglichst detailliert mit Plänen und Kostenvoranschlag – mitzuteilen, rät die Mietervereinigung. Sagt er innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Briefes nicht Nein, hat man diese erste Hürde genommen.