Zweifel an der Sicherheit der Elektrik können Mieter Nerven kosten. Aber rechtfertigt das einen Abschlag vom Mietzins?
Wien. Darf ein Mieter einen Teil des Mietzinses einbehalten, wenn ihm der Vermieter trotz wiederholter Urgenzen keinen ordnungsgemäßen Elektrobefund für seine Wohnung vorlegt? Damit hatte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen. Und es zeigt sich: Vermieter sollten solche Dokumentationspflichten lieber nicht auf die leichte Schulter nehmen.
In dem Mietverhältnis war die Elektrik von Anfang an ein Streitthema: Beim Einzug des Mieters waren die Leitungen unterdimensioniert, die Vermieterin schickte zwar Handwerker, blieb dem Mieter dann aber den verlangten Prüfbefund schuldig. Dieser traute sich daher weiterhin nicht, die Anlage normal zu benützen und z. B. mehrere Elektrogeräte gleichzeitig in Betrieb zu nehmen.