Linz/Bawag-Prozess: Bank hält Richter weiter für befangen

The logo of BAWAG PSK Bank is pictured on one of its branches in Vienna
The logo of BAWAG PSK Bank is pictured on one of its branches in ViennaREUTERS
  • Drucken

Das Oberlandesgericht Wien muss über eine mögliche Befangenheit des Richters entscheiden. Der Streit zwischen der Stadt und der Bawag zieht sich seit sechs Jahren hin.

Die Bawag hält im Zivilprozess gegen Linz rund um ein missglücktes Swapgeschäft den zuständigen Richter Andreas Pablik weiterhin für befangen. "Zur Befangenheitsentscheidung sind ein Rekurs der Bawag und am vergangenen Mittwoch die Rekursbeantwortung der Stadt Linz eingelangt", teilte die Medienstelle des Handelsgerichts Wien am Dienstag mit.

Nun wird der Akt dem Oberlandesgericht Wien zur Entscheidung vorgelegt. Die Bank war im Juli mit ihrem Ablehnungsantrag gegen Pablik vorerst abgeblitzt. Der Ablehnungsantrag der Bawag P.S.K. wurde damals teilweise aus formellen Gründen zurück- und teilweise inhaltlich abgewiesen. Zusammengefasst erkannte der Senat damals keine schwerwiegenden Verstöße des Richters gegen Verfahrensgrundsätze, die auf eine einseitige Verfahrensführung schließen ließen. Die Bawag-Anwälte orteten unter anderem eine vorgreifende Beweisführung bei der Zeugeneinvernahme durch den Richter.

Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Nach einer mehr als einjährigen Pause fanden im April und Mai 2019 erstmals wieder mehrere Verhandlungstermine statt. Weitere Verhandlungstage gab es dann wegen des Ablehnungsantrags der Bawag gegen Pablik nicht. Im Jahr 2014 brachte die Stadt Linz einen Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen seiner Verhandlungsführung ein, dem damals nicht stattgeben wurde.

Die Stadt Linz hatte heuer im April einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit zu erreichen. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts werde über den Zwischenantrag auf Feststellung nicht entschieden werden, hieß es von der Medienstelle des Handelsgerichts am Dienstag. "Mein Ziel ist, das Verfahren möglichst rasch mit einer Entscheidung, allenfalls einer Zwischenentscheidung zu beenden", hatte der Richter im April angekündigt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.