AK fordert gesetzliche Mindestertragsgarantie für Betriebspensionen

Kalliauer: Wer eine Firmenpension bezieht, muss sich auf eine stabile Auszahlung verlassen können
Kalliauer: Wer eine Firmenpension bezieht, muss sich auf eine stabile Auszahlung verlassen könnenFOLTIN Jindrich / WB
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"Wer eine Firmenpension bezieht, muss sich auf eine stabile Auszahlung verlassen können“, sagt Oberösterreichs Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer.

Die Arbeiterkammer (AK) ruft nach einer gesetzlichen Mindestgarantie für Betriebspensionen. Begründet wird die Forderung damit, dass sechs von zehn Beziehern im Vorjahr eine Kürzung von durchschnittlich 6,4 Prozent habe hinnehmen müssen, wie der "Schutzverband der Pensionskassenberechtigten" (pekabe) dieser Tage berichtet.

Die WKÖ hatte die pekabe-Zahlen allerdings "nicht nachvollziehen" können. Nur drei Prozent der Verträge seien wirklich prekär. Die Performance 2018 war wegen der schlechten Börsenentwicklung so schwach ausgefallen.

"Wer eine Firmenpension bezieht, muss sich auf eine stabile Auszahlung verlassen können. Daher braucht es wieder eine gesetzliche Mindestertragsgarantie", forderte AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer am Sonntag in einer Aussendung. "Derzeit müssen die Pensionskassen-Berechtigten das volle Veranlagungsrisiko für die von ihnen nicht beeinflussbaren Veranlagungsergebnisse tragen. Ist das Veranlagungsergebnis der Pensionskassen schlecht, kommt es für sie automatisch zu Pensionsverlusten."

Ursache dafür sei, dass 2003 eine verbindliche Mindest-Performance der Pensionskassen zugunsten der Pensionskassen-Aktionäre abgeschafft wurde, so Kalliauer. Um die Höhe der Betriebspension sicherzustellen, war per Gesetz zuvor vorgeschrieben, dass die Pensionskassen im Durchschnitt von fünf Jahren einen jährlich bestimmten Mindestzinssatz garantieren mussten. Wurde dieser Mindestertrag nicht erwirtschaftet, musste die Pensionskasse Geld aus ihrem Eigenkapital zuschießen.

Das wirke sich nun laut AK umso drastischer aus, als die alte türkis-blaue Regierung per 2019 auch die Veranlagungsgrenzen für riskante Produkte (Aktien und Fremdwährung) abgeschafft und somit das Risiko für die Anspruchsberechtigten ausgeweitet habe. "Die Pensionskassen müssen selber einen Teil des Risikos und bei Veranlagungsverlusten eine teilweise Schadensabdeckung übernehmen. Daher muss die gesetzliche Mindestertragsgarantie wiedereingeführt werden", fordert Kalliauer. "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, nicht zuletzt weil die Firmenpensionen der Pensionskassen auch steuerlich gefördert sind".

Aktuell zählen die Pensionskassen über 947.000 Berechtigte, etwa 105.000 davon beziehen schon eine Firmenpension. Ende Juni verwalteten die Kassen 23,5 Mrd. Euro Vermögen. Heuer im ersten Halbjahr war die Performance mit 6,7 Prozent positiv.

(APA)

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